Zudem gibt es noch dieses Dokument der Feuerwehrunfallkasse für Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg- Vorpommern aus dem Jahr 2014. In diesem Dokument steht geschrieben (S.13/14), dass das Tragen von Kontaktlinsen im Einsatz möglich ist, aber nicht nachteilsfrei: https://www.hfuknord.de/hfuk-wAssets/docs/service-und-downloads/download-praevention/Sicherheitsbrief_36_web.pdf ,

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Ich möchte dazu anmerken, dass das Infoblatt der DEKRA (der Link von Nomex64) von 2009 ist. Die immer noch geltende Unfallverhütungsvorschrift DGUV 112-190 (von 2011) sagt dazu:

"Das Tragen von Kontaktlinsen birgt ein zusätzliches Risiko – ein Zugriff bei Augenreizung oder Verrutschen der Linse ist u.U. nicht möglich – und ist bei der Benutzung bestimmter Atemschutzgeräte zu berücksichtigen."

Was das konkret heißt, ist eher unklar. Sollte vielleicht mal erfragt werden.

(https://www.bgw-online.de/SharedDocs/Downloads/DE/Medientypen/DGUV_vorschrift-regel/DGUV-Regel112-190_Benutzung-von-Atemschutzgeraeten_Download.pdf;jsessionid=D7F869B2F9FA2C6C56D660C7385FCBE6?__blob=publicationFile)

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