Hallo, ich habe mittlerweile schon die "Bestätigung der Abgabe an Inkasso-Unternehmen" von dem Marisa-Verlag bekommen.Ist mir aber egal. Ich sitze das jetzt aus und wenn etwas hochoffizielles, so vom Gericht oder einem Inkasso-Unternehmen kommt, geht der komplette Schriftverkehr zum Anwalt. Aber wenn irgendwer wirklich die Möglichkeit hat, das an Akte 2011 von SAT 1 weiterzuleiten, ich bin dabei.

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Hallo, mir ist das Gleiche passiert. Auch der Anruf mit dem Hinweis, dass ich kein Abo abschließen würde, dann kam auch die Zeitung, die ich auch noch als Werbung angesehen habe und in den Müll geworfen habe. Dann kam die Rechnung. Diese hab ich mit dem Vermerk zurückgefaxt, dass ich kein Abo abgeschlossen hab und dass man das auch schließlich in der Tonbandaufnahme hören könne, dass ich Kein Abo abschließen werde. Allerdings kam dann ein Mitteilung von diesem Marisa-Verlag zurück, dass alles ordnungsgemäß wäre und ich jetzt ein Jahr ein Abo hätte und die Rechnung bezahlen müsse. Dieses Schreiben habe ich auch wieder zurück gefaxt, wieder mit dem Vermerk, kein Abo abgeschlossen zu haben und dass ich die Sache einem Anwalt weiterleiten wolle. Daraufhin kam kein Schreiben der Ablehnung mehr von dem Verlag, sondern direkt eine Mahnung. Ich habe dann heute mit nem Anwalt darüber gesprochen, der mir geraten hat, gar nicht mehr darauf zu reagieren. Da dieser angebliche Vertrag nicht ordnungsgemäß wäre, da ich keinerlei Unterschrift oder Einwilligung geleistet hätte. Er teilte mir allerdings noch mit, dass solche Betrüger-Gesellschaften um an ihr Geld zu kommen auch gerne mal mit Druck arbeiten; sprich auch mal ein Schreiben von irgendwelchen dubiosen Anwaltsbriefen bzw. Inkassobüros versuchen werden die Rechnungen einzufordern. Aber er meinte, dass ich bis dahin warten könnte und mich dann ja melden könnte, wenn was gerichtliches (Mahnbescheid), was von diesen Anwälten oder Inkassobüros käm. Dann würde er Strafanzeige gegen diesen Verlage wegen widerrechtliche Machenschaften stellen. Ich habe daraufhin noch dem Marisa Verlag die Mahnung mit einem Vermerk die Versendung der Zeitschrift an mich zu unterlassen, da ich kein Abo hätte zugefaxt und meinem Postbote werde ich morgen die Zeitschrift wegen Annahme verweigern zurückgeben.

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