Hallo zumal ich möchte nicht abstreiten dass ich 2 x zuschnell gefahren bin und zurecht das Fahrverbot sowie die Geldbuße erhalten habe.
Zu Meiner Frage Anfang April wurde ich geblitzt und das zweite mal Anfang Mai.
Also habe ich ich die zweite Ordnungswidrigkeit begonnen bevor ich von der ersten in Kentnis gesetzt wurde.
In meinem Bußgeld bescheid steht folgender Satz.
Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft des Beschlusses wirksam weil in den 2 Jahren vor der Ordnungswiedrigkeit schon ein Fahrverbot verhängt wurde.
Das Fahrverbot des ersten Blitzers wurde aber nicht vor der Ordnungswiedrigkeit beim zweiten Blitzer ausgesprochen sondern erst danach.
Ist es trozdem Rechtes das ich mein Führerschein sofort abgeben muss ?
Schließlich hatte ich zu dem Zeitpunkt der zweiten Ordnungswiedrigkeit kein Fahrverbot.