Bei medizinischen Indikationen ( Chemotherapie oder Brustkrebs-Operationen, Brand- und Unfallverletzungen) werden die Kosten für die entsprechenden Wiederherstellungsmaßnahmen in manchen Fällen von den Krankenkassen übernommen. Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines Kostenvoranschlages sowie eines ärztlichen Gutachtens.
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