Hallo lieber Leser :
Ich habe eine Gesellschaft in München wegen (UWG) verklagt. Sie wurde verurteilt und ging in Revision. Das Urteil ist somit noch nicht Rechtskräftig. Es wurden von der STW ca.2Mil € sicher gestellt die meiner Meinung nach an die Geschädigten im Einzelfall zurück erstattet werden.
Jetzt muß ich erst mal die Revision abwarten damit mein schon gestellter Schadensersatzanspruch §459k STPO statt gegeben wird.
Diese Gesellschaft wurde durch einen RA vertreten der mir eine Rechnung schickte die ich aus Unwissenheit bezahlte. Diesen RA schrieb ich schon mehrmals an und bat um Rückzahlung des Betrags von 566,50 €. Es kam keine Antwort zurück.
Die 6 Strafkammer hat meiner Meinung nach richtig geurteilt. Die Revision wird verworfen und das Urteil tritt in Kraft.
Hat der gegnerische RA Recht mit seiner Rechnung oder muß er mir meinen zu Unrecht überwiesenen Betrag von 566,50€ zurück erstatten !
(der Prozessverlierer trägt doch alle anfallenden Kosten oder ?)