Ich tippe 1:1
Weil das jeder machen würde, wenn das erlaubt ist.
Deswegen ist ja die Strafe-völlig zurecht- so hoch, die das volk in der Zeitung zur Alesen soll.
Es war völlig richtig, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.
Und Herr Metzelder ist auch nicht wieder straffällig geworden.
Das Reichsstrafgesetzbuch trat 1871 in Kraft,
und löste z.B. das Preußische Landrecht und das Bayrische Strafgesetzbuch ab.
Jedenfalls die Todesstrafe gab es ab 1871 nur für MORD.
Und Jugendliche konnten allgemein nur bis maximal 12 Jahre bestraft werden.
Ein großer Fortschritt in der Weimarer Republik war das Inkrafttreten das JGG 1923.
Nein, Deutschland hat misserabel in letzter Zeit gespielt.
Mir tut der Metzelder, der viel für den Fußball getan hat, leid und ich finde es nicht in Ordnung, wie viele Menschen mit ihm jetzt umgehen.
a) Er hat KEIN Kind sexuell missbraucht.
b) Er hat KEINE Kinderpornografie verbreitet, also 1000en Leuten zugänglich gemacht.
c) Er ist nur ein kleiner Fisch. Wenn 1000e andere kleine Fische diese Bilder downgeloadet haben, dann trifft ihn auch nur eine geringe Mitschuld.