Versorgung von erwachsene Kinder mit eigenem Einkommen

Ich möchte mich der Community mit einer Frage stellen, die mir schon seit langer Zeit auf der Seele brennt. Die Antwort darauf ist eher moralischer Natur. Folgendes:

Seit gut 2 Jahren verdient der Sohn meines Lebensgefährten, der bei uns wohnt, einen anständigen Nettomonatslohn und erhält zudem zusätzliche Bonusleistungen. Ich gönne ihm das von Herzen, halte es aber für angebracht, dass er sich an den Lebenshaltungskosten beteiligt. Im Haus seines Vaters bewohnt er eine ganze Etage. An den WE (er arbeitet auf Montage) und im Urlaub wird er von uns beköstigt, seine Wäsche wird gewaschen und an irgendwelchen Arbeiten rund ums Haus, Garten, Einkauf etc. muss er sich nicht beteiligen, weil sein Vater das nicht möchte bzw. meint, das er das nicht machen muss. Seine Freundin, die sich monatlich "erneuern", hält sich an den WE ebenfalls bei uns auf und wird essenstechnisch versorgt. Ich habe schon oft mit meinem Freund gesprochen, dass ich es für mehr als angebracht halte, dass sich sein Sohn anteilig finanziell an den Kosten beteiligen sollte, von einer Mithilfe im Haushalt ganz zu schweigen.

In unserer "Wohngemeinschaft" bin ich für die Haushaltseinkäufe wie Lebensmittel, Waschpulver etc. zuständig. Mein Freund bestreitet die Fixkosten fürs Wohnen. Da sein Sohn annähernd so viel Geld verdient, wie ich, fühle ich mich irgendwie ausgenutzt. Mit meinem Lebensgefährten bin ich seit etlichen Jahren zusammen und auch seinen Sohn habe ich mit großgezogen. Von der leiblichen Mutter bekam er nie Unterhalt und irgenwie habe ich das Gefühl, in der Hinsicht, genug freiwilige Unterhaltsleistung getan zu haben. Zudem habe ich selbst Kinder, die aus dem Haus sind und mich überhaupt nicht mehr finanziell belasten.

Ist es Unrecht vom Sohn meines Freundes eine finanzielle Beteiligung zu verlagen oder sollte ich mich da durchsetzen? Ich würde mich sehr über eure Meinung zu dem Thema zu hören.

Haushalt, Unterhalt, Lebenshaltungskosten, Versorgung, Wohngemeinschaft, erwachsene Kinder
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