abschließen der Haustür

Hallo, eine Frage brennt mir unter den Nägeln-abschließen der Haustüre.

Wohne in einem Haus, in dem 2 Wohnungen vermietet sind. Erdgeschoß normale Mietwohnung, Obergeschoß ist an ein Dentallabor vermietet. Der Hauseigentümer ist nicht gleichzitig der Betreiber des Dentallabors obwohl dieser Zahnarzt ist. Praktisch zwei Mietparteien in einem Haus. Der Mieter und Chef des Labors hat eine schwankende Mitarbeiterzahl, z.Zt. müßten es 5 sein. So nun zum Problem: Die Mitarbeiter vom Labor haben nicht alle oder auch keiner (?) einen Schlüssel zur Haustür, sehr wohl aber zum Hoftor und zum Dentallabor. Die Haustür hat nur ein normales Zimmertürschloß das ich jeden Abend abschließe seit geraumer Zeit, nicht ohne dem Chef vom Dentallabor zu unterrichten, denn es sind vermehrt Einbrüche in den Umliegenden Dörfern gemeldet worden. Nun kommt es trotz mehrmaliger Aufforderung an den Mieter des Dentallabors Schlüssel für die Mitarbeiter nachmachen zu lassen dazu, das die Mitarbeiter bei mir Klingeln, an der Haustür rütteln u. klopfen und wie heute am Schlafzimmerfenster klopfen. Bin ich hier der Türsteher und muß ich mir gefallen lassen das ich so belästigt werde. Kann doch nicht sein, daß ich für die Mitarbeiter des Dentallabors verantwortlich bin. Mein Mann arbeitet im Schichtdienst und schon aus diesem Grund verschließe ich abends die Haustür, wenn er keinen Einsatz hat und pünktlich kommt, schließt er die Haustür zwischen 7.30 und 8.00 eh auf. Möchte Ärger vermeiden, aber ............

Mietrecht
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