Wenn die geschätzten Einnahmen 400€ betragen, und du sicherlich die "Zutaten" für weniger als 400€ einkaufst, somit ist da ein Gewinn, dieser setzt eine Gewinnerzielungsabsicht voraus und bedeutet es muss ein Gewerbe angemeldet werden. Ich denke nicht, dass du 400€ Ausgaben hast, den Schmuck aus Freude bastelst und ihn für die 400€, also ohne jeglichen Gewinn, auch wieder verkaufst, oder?

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.