wie, Dein Konzept ist: ich mach nen Laden auf? Toll, dann ist die Fortsetzung des Konzeptes 100%ig: ich mach den Laden nach drei Monaten wieder zu und habe danach noch sechs Jahre einen Sack voll Schulden! Mach Dir bitte vorher einen Buisenes Plan, kalkuliere Deine Preise, schätze Deine Markchancen realistisch ein, überlege Dir ein Alleinstellungsmerkmal, definiere und analysiere Deine Zielgruppe... es gibt da sehr viel zu tun, bevor Du einen Laden aufmachst. Als halbwegs realistische Zielgröße für "Laden führen" ist eine netto- Marge von 4%. Wie viel Umsatz musst Du machen, um von diesen 4% Umsatzrendite abzüglich Einkommenssteuer und abzüglich Sozialversicherungen halbwegs leben zu können?
Während Du am Telefon hörst "Moment, ich schau mal nach ob Herr endlichmalruhe bei uns ist" würde in meinem Hotelzimmer das Telefon klingeln: "Guten Abend, hier ist die Rezeption. Ich habe hier ein Gespräch von Frau chrischtina, möchten Sie das Gespräch annehmen?". Bei Antwort "nein" würde die Rezeption dem Anrufer antworten: "tut mir leid, Herr endlichmalruhe ist bei uns nicht registriert", gelegentlich auch noch "möchten Sie vorsichtshalber eine Nachricht hinterlassen?"
Du kannst wohl davon ausgehen, dass sich Dein Schuldner gründlich auf die Insolvenz vorbereitet hat. Als Gut- Gläubiger kannst Du anstellen was Du willst, Forderung gebührenpflichtig nachmelden oder Widerspruch einlegen weil Dein Schuldner evtl veresehentlich Deine Schulden vergessen hat, Du wirst aus der potentiellen Insolvenzmasse nicht genug abbekommen um Deinen tatsächlichen Schaden auch nur annähernd ersetzt zu bekommen. Leider nimmt die Zahl dieser vorsätzlichen Insolvenzen vermehrt zu, das Recht bietet keine wirklich sinnvolle Handhabe dagegen.
Erstmal hast Du meinen vollen Respekt, dass Du noch nicht aufgegeben hast! Mein ganz ehrlicher Rat wäre (und ich verstehe nicht warum Dein Anwalt Dir keinen entsprechenden Hinweis gegeben hat): stell die Unterhaltszahlung komplett ein und lass Dich auf Unterhaltszahlung verklagen. Bei der Unterhaltsklage wird zunächst nur Dein aktuell tatsächlich verfügbares (nicht Netto!!!-) einkommen herangezogen. Der Vorteil dieser Strategie ist die Beweislastumkehr, sprich Deine Ex muss ihren höheren Unterhaltsanspruch begründen. Keine Sorge, Deine Kinder müssen in der Zwischenzeit auch nicht hungern, weil sie Anspruch auf Leistungen der Unterhalts- Vorschusskasse haben. Die Missbrauchsvorwürfe sind eine ganz andere Baustelle, die mit dem Unterhalt überhaupt nichts zu tun haben, da solltest Du Dich auch keinesfalls erpressen lassen.
Das die Sandstraße vor Deinem Haus zufällig als Logistikfläche genutzt wird, dagegen hättest Du als Anlieger im Bau- Genehmigungsverfahren Einfluss nehmen können. Ebenso hättest Du im (öffentlichen) Genehmigungsverfahren auf die Auflage bestehen können, dass die "Baustraßen" gegen die Staubbildung regelmäßig gewässert werden. Im Nachhinein wird das schwer, weil es keine Bauauflage ist. Wenn die Staubbelastung zu unangemessen groß wird, also das übliche Maß normalen Baustellenverkehrs überschreitet, könnte man über das Bau- oder Ordnungsamt versuchen, die Anordnung zu Wässern nachträglich aufzuerlegen.
Manchmal würde ich mir wünschen, dass gewerbliche Händler zwingend eine Ausbildung in Vertragsrecht bekommen müssten. Und das meine ich nicht bösartig sondern qualitätssichernd.
Selbstverständlich darf der Käufer die Ware zurück geben, den Kaufvertrag rückabwickeln, wenn die Ware nicht die zugesicherten Eigenschaften, also den angegebenen Kilometerstand hatte. Der Verkäufer darf aber ebenso von dem "Nissan Vertrags Händler" die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen, er hatte ja keinen Maklervertrag. Ggf. wären hier sogar Vertragsstrafen ansetzbar, da der Nissan- Händler seine Vertragsobliegenheiten (Prüfung des Kilometerstandes) nicht unwesentlich verletzt hat.
Naja, so ganz einfach und klar lässt sich diese Frage nicht beantworten, glücklicherweise hat das Kfz- Gewerbe für solche Streitthemen kostenlose Schlichtungsstellen, die man auch wirklich mal in Anspruch nehmen sollte.
Eigentlich hast Du in gutem Glauben eine Fachwerkstatt aufgesucht und eine fachgerechte Arbeit erwartet. Was den Tank selbst betrifft, hat die Werkstatt das ja anscheinend auch geleistet. Für das (hoffentlich nicht unübliche) Anbauteil ist die Werkstatt wohl den vertraglich geschuldeten Erfolg der Arbeit schuldig geblieben. Falls man von der Fachwerkstatt die sachgerechte Demontage und Wieder- Montage erwarten konnte und diese Werkstatt die Haftung für Anbauteile nicht ausdrücklich in ihren AGB`s ausgeschlossen hat, hast Du Anspruch auf mangelfreien Ersatz oder Erstattung des beschädigten Anbauteils. Den Aufwand dafür dürfte die Werkstatt nur soweit in Rechnung stellen, wie der fachgerechte Aus- und Einbau regulär gekostet hätte.
Losgelöst von einer aktuellen Ermittlung, bei der die Ermittlungsbehörden ihre aktuellen Daten nicht an den Beschuldigten rausgeben müssen, gibt es nach dem Bundesdatenschutzgesetz ein recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Gesetz regelt, dass ein Betroffener das Recht hat zu erfahren, ob und welche Daten eine Behörde über den Betroffenen gespeichert hat.
Mein 12 jähriger Sohn ficht gerade so einen Fall aus: er lebt beim Vater und möchte gar keinen Umgang mehr mit seiner Mutter. Die Mutter hat auf Ausübung des Umgangsrechts geklagt. Daraufhin gab es einen Schlichtungstermin beim Jugendamt, der kein Ergebnis brachte weil keine Einigung zwischen den Eltern erzielt wurde. Das Gericht hat einen Verfahrenspfleger bestellt, also einen Rechtsanwalt der in diesem Verfahren das Interesse des Kindes vertreten soll. Dieser Verfahrenspfleger hat auch wirklich genau die Interessen des Kindes vertreten und auch genau so durchgesetzt.
Deine Eltern können verhandeln was sie wollen, im Zweifel entscheidest immer Du was Du willst und was Du nicht willst. Das ist mal eine der wenigen Situationen, wo das Recht auf Deiner Seite ist.
Wie wärs mit "Art 1 GG vs. Art 5 GG?" oder EuGH? Wie wäre es mit "willkommen im Netz"? Das kommt wohl dabei raus, wenn man die virtuelle und die echte Welt verwechselt... Ja, ich glaube... dass die virtuelle Welt nicht die Realität wiedergibt und wer das Netz als was anderes als ein Werkzeug betrachtet, muss damit rechnen dass er vesehentlich für "tod" erklärt wird. Und hoffentlich bekomme ich jetzt ganz viele "Daumen runter", die es hier nicht gibt.
Das Schwein erschreckt sich bei der Begenung genauso viel wie Du, nur sind bei dem Schwein mangels bewusstem Denken die Fluchtreflexe stärker ausgeprägt. Auf deutsch: während Du noch überlegst, was Du machen sollst, ist das Schwein längst weg. Praxiserfahrung.
Heavy! Ich habe soviel verstanden: Du bist Mitglied einer Erbengemeinschaft eines oder mehrerer Grundstücke und ein oder mehrere Gemeinschafter versuchen Dich abzuzocken? Zum einen enthalten sie Dir Deinen Anteil aus der vermeintlich zu niedrigen Pacht/Miete vor, zum anderen versuchen er/sie Dich mit Gefälligkeits- Niedrigpreis- Gutachten billig abzufinden um dann selbst wesentlich teurer zu verkaufen? Dagegen gibt es Mittel und Wege, wie z.B. die Teil- Zwangsversteigerung eines fiktiven Erbteil an der Sache oder auch den Verkauf des Erbanspruches... Aus dieser Frage stellen sich mir mehr Verständnisfragen als echte Antwortmöglichkeiten. Bitte ausführen...
Die Vergleichsarbeiten müssen sowieso ewig lange gespeichert werden, Abschlussprüfungen und Abschlusszeugnisse müssen in den Schulen auch über 10 Jahre und teilweise noch länger aufbewahrt werden, warum dürfen dann wichtige KAs nicht auch in den Schulen gespeichert werden? Falls die strittigen KAs relevant sind für Zeugnisse / Versetzung oder Laufbahnempfehlung ist es sogar die Pflicht der Schule, diese KAs zu Beweiszwecken über den Abschluss des Schuljahres hinaus aufzuheben. Vermutlich handelt es sich genau um solch eine KA. Wenn Dich das stört musst Du Dich beim Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren, der gibt Dir eine absolut rechtssichere Antwort.
Der Architekt hat ja "nur" die Berechnung gemacht, er haftet also erstmal nur für die Berechnung und eingeschränkt auch für die Folgen seiner Berechnung. Seine Berechnung muss zum damiligen Zeitpunkt den "Regeln der Kunst", also den damals geltenden Standards entsprochen haben. Diese Standards (z.B. Windlastannahmen) müssen heute nicht mehr Standard sein, weshalb eine Haftung nach 10 Jahren ohnehin eher unwahrscheinlich wäre. Im Regelfall sind statische Änderungen an Gebäuden ohnehin genehmigungspflichtig durch die Bauaufsichtsbehörde, so dass das Risiko einer gravierenden Fehlplanung also wirklich gering ist. Für die Bauausführung, also die Umsetzung seiner Planung, haftet er nur dann, wenn er auch die Bauüberwachung durchgeführt hat. Wenn der Architekt einen richtigen Auftrag hatte, einen HOAI- Vertrag oder über einen Bauvertrag gebunden war, finden sich dort auch klare Regelungen zur Haftung.
Rein rechtlich wird in Deutschland die Ehe im Standesamt oder einer Außenstelle des Standesamtes geschlossen und dort durch den Standesbeamten und die Eheleute beurkundet. Dabei wird die Ehe als Vertrag abgeschlossen. Dafür benötigt man keine Zeugen, es reicht die Unterschrift der Eheleute und die Beglaubigung des Standesbeamten. Für viele Paare ist die Ehe aber nicht nur ein Vertrag, der im Standesamt geschlossen wird, sondern auch eine religiöse Verpflichtung. Deshalb wird häufig die kirchliche Trauung als das eigentliche Ereignis empfunden und die standesamtliche Trauung als bloße Formalität, es ist aber rechtlich betrachtet genau umgekehrt.
Für den Standesbeamten braucht ihr keine Zeugen, für die religiöse Trauung hat jede Religion ihre eigenen Regeln. Einen rechtlichen Status haben Trauzeugen überhaupt nicht. Aber verschiedene Religionen erlegen den Trauzeugen verschiedene Rechte und Pflichten auf. Diese Rechte und Pflichten sind aber in keinem deutschen Gesetz formuliert.
Keine Ahnung, welche die teuerste ist, im Zweifel würde ich Lufthansa fliegen, die gibts bei rechtzeitiger Buchung auch in "nicht ganz so teuer".
Mündliche Kaufverträge sind in Deutschland grundsätzlich gültig, sonst könnte niemand beim Bäcker ein Brot kaufen. Der Nachteil von mündlichen Kaufverträgen ist, dass meistens nicht alle Vertragsfälle geregelt sind. In diesem Fall hier wurde verabredet, dass die Ware in einem Zustand übergeben wird, das die Kratzer nicht mehr zu sehen sind (Regelung: das Fahrzeug wird frisch lackiert...). Diese zugesicherte Eigenschaft hatte die Ware bei Übergabe anscheinend nicht, was den Käufer berechtigt die Übernahme der Ware und damit den Vollzug des Kaufvertrages zu verweigern. Das Versprechen der Nachbesserung wurde zwar abgegeben, muss aber vom Käufer mangels schriftlicher Regelung nicht angenommen werden. Stell Dir mal vor, der Käufer hätte exakt am Verkaufstag das Fahrzeug in einem mangelfreien Zustand benötigt, dann hätte er Dir womöglich einen Verzugsschaden angehängt. Sei froh, das es ist wie es ist, ohne schriftlichen Kaufvertrag hätte es wesentlich schlimmer kommen können.
Ja, Kautionen müssen verzinst werden, wenn Du diese Sicherheit in Geldwert hinterlegt hast. Und zwar mindestens in Höhe des Leitzinses der Bundesbank bzw. der EZB. Anders siehts aus, wenn Du eine Bankbürgschaft hinterlegt hast, dann wäre nur die Bürgschaft ohne Zins fällig. Auch Sicherheitseinbehalte aus Leistungen (bei Handwerkern üblich: Zahlung 90% des Leistungwertes bis Ablauf der Gewährleistung) müssen verzinst werden.
Ihr habt gemeinschaftlich gehandelt, oder bist Du zum Busfahrer gegangen und hast Bescheid gesagt? Bestimmt nicht. Also "mitgefangen = mitgehangen". Für das individuelle Strafmaß kommt es auf den individuellen Beitrag jedes einzelnen an, möglicherweise wirst Du deshalb mit ein paar Stunden weniger Sozialarbeit bestraft. Ohne Strafe kommst Du bestimmt nicht weg.
Für das aktuelle Hausverbot, sprich die aktuelle Aufforderung zum Verlassen des Grundstückes, reicht die aktuelle Verfügungsgewalt (als aktueller Besitzer). Du sagst den Leuten einfach, das Deine Eltern als Eigentümer jetzt nicht da sind und in der Zwischenzeit Du damit beauftragt bist, das Haus zu hüten und Du nicht möchtest, das in Abwesenheit Deiner Eltern irgendjemand außer Dir das Grundstück betritt. Damit hälst Du Dir diese Leute vom Leib ohne Deine Eltern oder diese komischen Besucher vor den Kopf zu stoßen. Wenn Deine Eltern wieder da sind, können die das klären, bis dahin hast Du die Besucher erstmal abgewiesen,