wie, Dein Konzept ist: ich mach nen Laden auf? Toll, dann ist die Fortsetzung des Konzeptes 100%ig: ich mach den Laden nach drei Monaten wieder zu und habe danach noch sechs Jahre einen Sack voll Schulden! Mach Dir bitte vorher einen Buisenes Plan, kalkuliere Deine Preise, schätze Deine Markchancen realistisch ein, überlege Dir ein Alleinstellungsmerkmal, definiere und analysiere Deine Zielgruppe... es gibt da sehr viel zu tun, bevor Du einen Laden aufmachst. Als halbwegs realistische Zielgröße für "Laden führen" ist eine netto- Marge von 4%. Wie viel Umsatz musst Du machen, um von diesen 4% Umsatzrendite abzüglich Einkommenssteuer und abzüglich Sozialversicherungen halbwegs leben zu können?

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Während Du am Telefon hörst "Moment, ich schau mal nach ob Herr endlichmalruhe bei uns ist" würde in meinem Hotelzimmer das Telefon klingeln: "Guten Abend, hier ist die Rezeption. Ich habe hier ein Gespräch von Frau chrischtina, möchten Sie das Gespräch annehmen?". Bei Antwort "nein" würde die Rezeption dem Anrufer antworten: "tut mir leid, Herr endlichmalruhe ist bei uns nicht registriert", gelegentlich auch noch "möchten Sie vorsichtshalber eine Nachricht hinterlassen?"

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Rat für Insolvenzgläubiger

Mein Schuldner hat am 29.12. von mir den GV vorbei geschickt bekommen mit meinem Titel vom 21.12., das Mahnverfahren wurde im Oktober begonnen da war noch kein Eintrag zum Insolvenzverfahren auf www.insolvenzbekanntmachungen.de zu finden. Der GV hatte daraufhin einige Wochen schabernack getrieben mit Antworten wie der Schuldner ist dort nicht wohnhaft usw, obwohl er dort noch immer wohnt laut klingel und Briefkasten. Nun habe ich heute Kenntnis davon erlangt, dass der Schuldner am 20.1. das Insolvenzverfahren eröffnet hat (diesmal IN) einige Jahre zuvor gab es schon einmal ein IK, dieses wurde am 6.7.07 nach vollzug der schlussverteilung aufgehoben u die Restschuldbefreiung angekündigt (so stehts in den bekanntmachungen) Ich habe heute mit dem InsVerw telefoniert warum ich nicht angeschrieben wurde um meine Forderung anzumelden - weil er mich nicht als Gläubiger benannt hat u gegen Gebühr darf ich nun noch nachmelden. Im Internet habe ich gelesen wenn der Schuldner mich vergisst hab ich pech wenn er es vorsätzlich macht, ist das strafbar, kann man von vergessen reden wenn er grade 3 wochen vor eröffnung meine gelben Briefe bekommen hat? Das ist doch vorsätzlich oder nicht? Warum muss ich dann die Gebühr dafür zaheln? Außerdem hat eine Freundin von mir den Schuldner letzten gesehen und nun hat er eine Firma in Polen angemeldet, zumindest steht eine polnisches Firma mit seinem Namen auf seinem Dienstwagen mit seiner deutschen Handynummer. Was hat das für einen Zweck und ist das rechtens oder kann ich mit der Info irgendwas positives für mich anstellen? Sollte der InsVerw das wissen? mich wundert auch dass er überhaupt eine Insolvenz machen kann, er sagte mir mal dass er aus der letzten raus flog weil er wohl nich gut zugearbeitet hat u der verw die nase voll hatte... hab heut schon den Ganzen Tag Insolvenzrecht studiert so gut es geht aber hat jemand noch paar gute Tipps für mich?

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Du kannst wohl davon ausgehen, dass sich Dein Schuldner gründlich auf die Insolvenz vorbereitet hat. Als Gut- Gläubiger kannst Du anstellen was Du willst, Forderung gebührenpflichtig nachmelden oder Widerspruch einlegen weil Dein Schuldner evtl veresehentlich Deine Schulden vergessen hat, Du wirst aus der potentiellen Insolvenzmasse nicht genug abbekommen um Deinen tatsächlichen Schaden auch nur annähernd ersetzt zu bekommen. Leider nimmt die Zahl dieser vorsätzlichen Insolvenzen vermehrt zu, das Recht bietet keine wirklich sinnvolle Handhabe dagegen.

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Hilfe ich werde von meiner Ex erpresst!

Es ist folgendes passiert: Nach einer Scheidung, nach der ich unser Haus (mein Haus), die Hälfte meines Geldes, unsere 2 Kinder und das Auto verloren habe .. also eigentlich alles, droht sie mir, dass ich mehr Unterhalt bezahlen soll!

Dabei arbeite ich schon hart dafür .. sie meint aber, dass ich nich härter arbeiten soll! :-(

Vor Gericht hatte sie die Story erfunden, dass ich die beiden Kinder "missbraucht" hätte, was vollkommender Unsinn ist! Sie hatte sich das nur ausgedacht, um Vorteile zu ergattern.

Das Dumme ist aber, dass ich dadurch meinen Job verlor, wegen Rufschädigung.

Jetzt will sie auch noch mehr Unterhalt haben ... sie verweigert übrigens jeden Kontakt mir zu den Kindern, obwohl ich die Kinder sehen darf!

Sie sagt mir am Telefon, dass ich mir einen besseren Job suchen solle, ansonsten wird sie "einfach sagen, dass ich sie vergewaltigt hätte in unserer Beziehung" ... .

Das sie mit der Missbrauchsgeschichte der Kinder schon durchkam, glaube ich sie würde auch noch weiter gehen !! :-(

Was soll ich machen ? Mein Anwalt, der sehr teuer ist, kann kaum helfen, und das Gericht ist total auf der Seite von meiner Ex .. sie bekommt sogar kostenlos einen Anwalt gestellt und eine "Therapie" weil sie der angebliche Missbrauch der Kinder von mir ja "so fertig macht".

Seit der Scheidung arbeitet sie keine einzige Minute ... ich jedoch Vollzeit plus Überstunden ohne Ende.

ich bin verzweifelt, gibt es denn wirklich keine Gerechtigkeit mehr bei uns ???

Alex

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Erstmal hast Du meinen vollen Respekt, dass Du noch nicht aufgegeben hast! Mein ganz ehrlicher Rat wäre (und ich verstehe nicht warum Dein Anwalt Dir keinen entsprechenden Hinweis gegeben hat): stell die Unterhaltszahlung komplett ein und lass Dich auf Unterhaltszahlung verklagen. Bei der Unterhaltsklage wird zunächst nur Dein aktuell tatsächlich verfügbares (nicht Netto!!!-) einkommen herangezogen. Der Vorteil dieser Strategie ist die Beweislastumkehr, sprich Deine Ex muss ihren höheren Unterhaltsanspruch begründen. Keine Sorge, Deine Kinder müssen in der Zwischenzeit auch nicht hungern, weil sie Anspruch auf Leistungen der Unterhalts- Vorschusskasse haben. Die Missbrauchsvorwürfe sind eine ganz andere Baustelle, die mit dem Unterhalt überhaupt nichts zu tun haben, da solltest Du Dich auch keinesfalls erpressen lassen.

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Das die Sandstraße vor Deinem Haus zufällig als Logistikfläche genutzt wird, dagegen hättest Du als Anlieger im Bau- Genehmigungsverfahren Einfluss nehmen können. Ebenso hättest Du im (öffentlichen) Genehmigungsverfahren auf die Auflage bestehen können, dass die "Baustraßen" gegen die Staubbildung regelmäßig gewässert werden. Im Nachhinein wird das schwer, weil es keine Bauauflage ist. Wenn die Staubbelastung zu unangemessen groß wird, also das übliche Maß normalen Baustellenverkehrs überschreitet, könnte man über das Bau- oder Ordnungsamt versuchen, die Anordnung zu Wässern nachträglich aufzuerlegen.

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Manchmal würde ich mir wünschen, dass gewerbliche Händler zwingend eine Ausbildung in Vertragsrecht bekommen müssten. Und das meine ich nicht bösartig sondern qualitätssichernd.

Selbstverständlich darf der Käufer die Ware zurück geben, den Kaufvertrag rückabwickeln, wenn die Ware nicht die zugesicherten Eigenschaften, also den angegebenen Kilometerstand hatte. Der Verkäufer darf aber ebenso von dem "Nissan Vertrags Händler" die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen, er hatte ja keinen Maklervertrag. Ggf. wären hier sogar Vertragsstrafen ansetzbar, da der Nissan- Händler seine Vertragsobliegenheiten (Prüfung des Kilometerstandes) nicht unwesentlich verletzt hat.

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Werkstatt Reparaturschaden

Hallo zusammen! Mir ist leider folgendes bei meinem letzten Werkstattbesuch passiert und ich bin mir jetzt unsicher, wie ich auf die ganze Geschichte reagieren soll.

Vorfall:

Die Werkstatt entrostet und beschichtet Motorradtanks. Zusätzlich war an meinem Motorradtank noch ein Anbauteil verbaut, welches ich nicht selbstständig entfernen konnte. Bei Abgabe des Tanks samt Anbauteil in der Werkstatt wurde mir gesagt, dass der Ausbau des Zubehörteils kein Problem sei. Auch auf der Homepage der Firma wird darauf hingewiesen, dass die Tanks zwar möglichst ohne Anbauteile abgegeben werden sollen, ein eventuell nötiger Ausbau jedoch möglich sei. Dieser Ausbau würde dann entsprechend berechnet werden (ebenfalls auf der Homepage ausgewiesen). Von der beauftragten Werkstatt wurden mir 159,-- Euro für die Tankentrostung und -beschichtung in Rechnung gestellt sowie 30,-- Euro (Tankdruckprüfung und Abdichtung) Extrakosten.

Nach Rückgabe des entrosteten und beschichteten Tanks an mich fehlte jedoch das Anbauteil. Es wurde mir versichert, dass dieses Teil per Post nachgeschickt werden würde. Zwei Telefonate und zwei Wochen später war dann klar, dass das Anbauteil beim Ausbau beschädigt wurde. Die Werkstatt sah sich nicht in der Lage das Anbauteil zu reparieren. Daraufhin habe ich vorgeschlagen, entweder eine fachmännische Reparatur durchführen zu lassen oder mir das Teil zu ersetzen, woraufhin die Werkstatt (Zitat) "das Kabel an das Anbauteil notdürftig angeflickt" hat, versehen mit dem Hinweis, dass die Reparatur wohl nicht lange halten werde. Man werde mir das Anbauteil per Nachnahme zuschicken und die Kosten des ursprünglichen Ausbaus dieses Teiles aus dem Tank in Rechnung stellen, da diese Kosten zunächst kulanterweise in der Rechnung nicht mit berücksichtigt wurden.

Meine Frage nun: Muss ich diese Art der Reparatur und die nachträgliche Anpassung des Rechnungsbetrages akzeptieren oder kann ich darauf bestehen, mir das entsprechende Anbauteil in gleicher Qualität zurückzuschicken und notfalls ersetzen zu lassen?

Vielen Dank schon einmal für eventuelle Antworten!

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Naja, so ganz einfach und klar lässt sich diese Frage nicht beantworten, glücklicherweise hat das Kfz- Gewerbe für solche Streitthemen kostenlose Schlichtungsstellen, die man auch wirklich mal in Anspruch nehmen sollte.

Eigentlich hast Du in gutem Glauben eine Fachwerkstatt aufgesucht und eine fachgerechte Arbeit erwartet. Was den Tank selbst betrifft, hat die Werkstatt das ja anscheinend auch geleistet. Für das (hoffentlich nicht unübliche) Anbauteil ist die Werkstatt wohl den vertraglich geschuldeten Erfolg der Arbeit schuldig geblieben. Falls man von der Fachwerkstatt die sachgerechte Demontage und Wieder- Montage erwarten konnte und diese Werkstatt die Haftung für Anbauteile nicht ausdrücklich in ihren AGB`s ausgeschlossen hat, hast Du Anspruch auf mangelfreien Ersatz oder Erstattung des beschädigten Anbauteils. Den Aufwand dafür dürfte die Werkstatt nur soweit in Rechnung stellen, wie der fachgerechte Aus- und Einbau regulär gekostet hätte.

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Losgelöst von einer aktuellen Ermittlung, bei der die Ermittlungsbehörden ihre aktuellen Daten nicht an den Beschuldigten rausgeben müssen, gibt es nach dem Bundesdatenschutzgesetz ein recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Gesetz regelt, dass ein Betroffener das Recht hat zu erfahren, ob und welche Daten eine Behörde über den Betroffenen gespeichert hat.

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Mein 12 jähriger Sohn ficht gerade so einen Fall aus: er lebt beim Vater und möchte gar keinen Umgang mehr mit seiner Mutter. Die Mutter hat auf Ausübung des Umgangsrechts geklagt. Daraufhin gab es einen Schlichtungstermin beim Jugendamt, der kein Ergebnis brachte weil keine Einigung zwischen den Eltern erzielt wurde. Das Gericht hat einen Verfahrenspfleger bestellt, also einen Rechtsanwalt der in diesem Verfahren das Interesse des Kindes vertreten soll. Dieser Verfahrenspfleger hat auch wirklich genau die Interessen des Kindes vertreten und auch genau so durchgesetzt.

Deine Eltern können verhandeln was sie wollen, im Zweifel entscheidest immer Du was Du willst und was Du nicht willst. Das ist mal eine der wenigen Situationen, wo das Recht auf Deiner Seite ist.

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Wie wärs mit "Art 1 GG vs. Art 5 GG?" oder EuGH? Wie wäre es mit "willkommen im Netz"? Das kommt wohl dabei raus, wenn man die virtuelle und die echte Welt verwechselt... Ja, ich glaube... dass die virtuelle Welt nicht die Realität wiedergibt und wer das Netz als was anderes als ein Werkzeug betrachtet, muss damit rechnen dass er vesehentlich für "tod" erklärt wird. Und hoffentlich bekomme ich jetzt ganz viele "Daumen runter", die es hier nicht gibt.

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Rechtsbeugung beim Vollstreckungsgericht

Ich bin Miteigentümer mehrerer Grundstücke, die ich seit Jahren als einziger KORREKT auseinandersetzen will: meine Kompromissvorschläge wurden aber ebenso ignoriert wie eine vom LG angeordnete korrekte Verwaltung: Stattdessen veruntreut die Gegenseite z. B. mtl. 600 € Miete, verzichtete sogar auf VIEL Geld bei korrekter Regelung und leitete Zwangsversteigerung ein. Gegen diese wehrte sich ein Miteigentümer, da sein Vorerbe dies wirksam ausschloss. Da deshalb keine echte Zwangsversteigerung möglich ist, hieß es im VG-Beschluss, dass mich der Antragsteller auf Beendigung der Grundstücksgemeinschaft verklagen muss. Doch einige Monate später erhielt ich einen Beschluss, in dem das Verfahren wieder aufgenommen wurde. Ich verwies darauf, dass ich nicht -lt. vorigem Beschluss- von der Gegenseite verklagt wurde (§ 242 BGB?) und seit Jahren Auseinandersetzungsversuche unternahm. Denn die beiden Miteigentümer wollen mich abspeisen und dann die Grundstücke richtig verkaufen. Hierzu zitierte ich ein Urteil des OLG Frankfurt vom 26.11.97, dass dies rechtsmissbräuchlich ist und eine Gefahr der Verschleuderung meines Eigentums (unbillige Härte § 765a Abs. 1 ZPO?) . 10 Tage später wurde das Objekt begutachtet, obwohl ich den Gutachter auf meinen vom Gericht unbeantworteten Widerspruch aufmerksam machte. Am Tag nach der Begutachtung bekam ich einen einfachen -1 Tag vor dem Termin datierten- Brief des Gutachters, dass der Termin trotzdem stattfindet. Der Rechtspfleger will aber das Verfahren nicht einstellen (Ist das Verfahren denn nicht nichtig, ggf. nach welchem Paragraf?). Auch wird die Gegenseite, die bei Umsetzung des LG-Urteils auf korrekte Verwaltung keine Veruntreuung mehr machen könnte, nicht (gem. § 150d ZVG?) aufgefordert, die abgezweigten Gelder wenigstens an die Gerichtskasse zu zahlen und Belegeinsicht erhalte ich weiterhin nicht. Auch das mir nun vorliegende Gefälligkeitsgutachten wird nicht geändert, obwohl es falsche Flächen, Baujahr sowie Miet- und Bodenwerte enthält! Auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim AG-Direktor half nichts und ich bin mit meinem Latein am Ende: Wenn das so weitergeht, erhält die Gegenseite das Grundstück und ich sehe keinen Cent, weil die Gegenseite -fälschlich und ohne Beweise und wohl aufgrund der Tatsache, dass das Gericht alles "mitmacht"- plötzlich trotz deren Veruntreuungen auch noch horrende Ansprüche gegen mich geltend macht. Was soll ich tun?

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Heavy! Ich habe soviel verstanden: Du bist Mitglied einer Erbengemeinschaft eines oder mehrerer Grundstücke und ein oder mehrere Gemeinschafter versuchen Dich abzuzocken? Zum einen enthalten sie Dir Deinen Anteil aus der vermeintlich zu niedrigen Pacht/Miete vor, zum anderen versuchen er/sie Dich mit Gefälligkeits- Niedrigpreis- Gutachten billig abzufinden um dann selbst wesentlich teurer zu verkaufen? Dagegen gibt es Mittel und Wege, wie z.B. die Teil- Zwangsversteigerung eines fiktiven Erbteil an der Sache oder auch den Verkauf des Erbanspruches... Aus dieser Frage stellen sich mir mehr Verständnisfragen als echte Antwortmöglichkeiten. Bitte ausführen...

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Die Vergleichsarbeiten müssen sowieso ewig lange gespeichert werden, Abschlussprüfungen und Abschlusszeugnisse müssen in den Schulen auch über 10 Jahre und teilweise noch länger aufbewahrt werden, warum dürfen dann wichtige KAs nicht auch in den Schulen gespeichert werden? Falls die strittigen KAs relevant sind für Zeugnisse / Versetzung oder Laufbahnempfehlung ist es sogar die Pflicht der Schule, diese KAs zu Beweiszwecken über den Abschluss des Schuljahres hinaus aufzuheben. Vermutlich handelt es sich genau um solch eine KA. Wenn Dich das stört musst Du Dich beim Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren, der gibt Dir eine absolut rechtssichere Antwort.

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Der Architekt hat ja "nur" die Berechnung gemacht, er haftet also erstmal nur für die Berechnung und eingeschränkt auch für die Folgen seiner Berechnung. Seine Berechnung muss zum damiligen Zeitpunkt den "Regeln der Kunst", also den damals geltenden Standards entsprochen haben. Diese Standards (z.B. Windlastannahmen) müssen heute nicht mehr Standard sein, weshalb eine Haftung nach 10 Jahren ohnehin eher unwahrscheinlich wäre. Im Regelfall sind statische Änderungen an Gebäuden ohnehin genehmigungspflichtig durch die Bauaufsichtsbehörde, so dass das Risiko einer gravierenden Fehlplanung also wirklich gering ist. Für die Bauausführung, also die Umsetzung seiner Planung, haftet er nur dann, wenn er auch die Bauüberwachung durchgeführt hat. Wenn der Architekt einen richtigen Auftrag hatte, einen HOAI- Vertrag oder über einen Bauvertrag gebunden war, finden sich dort auch klare Regelungen zur Haftung.

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Rein rechtlich wird in Deutschland die Ehe im Standesamt oder einer Außenstelle des Standesamtes geschlossen und dort durch den Standesbeamten und die Eheleute beurkundet. Dabei wird die Ehe als Vertrag abgeschlossen. Dafür benötigt man keine Zeugen, es reicht die Unterschrift der Eheleute und die Beglaubigung des Standesbeamten. Für viele Paare ist die Ehe aber nicht nur ein Vertrag, der im Standesamt geschlossen wird, sondern auch eine religiöse Verpflichtung. Deshalb wird häufig die kirchliche Trauung als das eigentliche Ereignis empfunden und die standesamtliche Trauung als bloße Formalität, es ist aber rechtlich betrachtet genau umgekehrt.

Für den Standesbeamten braucht ihr keine Zeugen, für die religiöse Trauung hat jede Religion ihre eigenen Regeln. Einen rechtlichen Status haben Trauzeugen überhaupt nicht. Aber verschiedene Religionen erlegen den Trauzeugen verschiedene Rechte und Pflichten auf. Diese Rechte und Pflichten sind aber in keinem deutschen Gesetz formuliert.

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Keine Ahnung, welche die teuerste ist, im Zweifel würde ich Lufthansa fliegen, die gibts bei rechtzeitiger Buchung auch in "nicht ganz so teuer".

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Mündlicher Kaufvertrag. Kann ich dagegen angehen?!

Guten Abend, ich habe folgendes Problem:

Ich habe vor 9 Tagen mein Auto mündlich verkauft, vorraussetzung dafür war, dass ich die Kreditsumme bei der Bank ablöse ( sodass der Käufer den Fahrzeugbrief direkt bekommt ), das Auto lackieren lasse ( weil es ein Kratzer hatte ), ein Gutachten mache lasse und eine Garantieverlängerung vom Werk kaufe. Unterm Strich hat mich der spaß 650,- € gekostet + 7400,- € die ich als Sonderzahlung in den Finanzierungsvertrag eingezahlt habe.

Heute hatten wir den übergabe Termin, wo das Fahrzeug eigentlich gekauft werden sollte. Bei der Besichtigung haben wir festgestellt, dass der Kratzer nicht optimal lackiert wurde, sodass der Käufer meinte, dass wir nicht mehr in Geschäft kommen.

Natürlich habe ich dem Käufer angeboten, dass Fahrzeug noch einmal zum Lackierer zu bringen, weil es offensichtlich ein Fehler vom Lackierer war.

Davon wollte der Käufer nichts wissen und meinte, dass es für Ihn erledigt sei und das er dadurch kein Interesse mehr hat.

Jetzt bin ich ( nach mündlicher Zusage des Käufers ) ca. 650,- € in Vorkasse getreten, 7400,- in den miesen bei der Bank und mein neues Auto wartet auch schon auf mich.

Kann ich irgendwie gegen den Käufer vorgehen bzw. schadensersatz verlangen?!!

Ich fühle mich mehr als hintergangen und finde es einfach nur traurig, dass man so wenig der Menschheit nur noch vertrauen kann.

Liebe Grüße und danke für eure hoffentlich vernümpftigen Antworten.

ps. wir sind beides Privatpersonen

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Mündliche Kaufverträge sind in Deutschland grundsätzlich gültig, sonst könnte niemand beim Bäcker ein Brot kaufen. Der Nachteil von mündlichen Kaufverträgen ist, dass meistens nicht alle Vertragsfälle geregelt sind. In diesem Fall hier wurde verabredet, dass die Ware in einem Zustand übergeben wird, das die Kratzer nicht mehr zu sehen sind (Regelung: das Fahrzeug wird frisch lackiert...). Diese zugesicherte Eigenschaft hatte die Ware bei Übergabe anscheinend nicht, was den Käufer berechtigt die Übernahme der Ware und damit den Vollzug des Kaufvertrages zu verweigern. Das Versprechen der Nachbesserung wurde zwar abgegeben, muss aber vom Käufer mangels schriftlicher Regelung nicht angenommen werden. Stell Dir mal vor, der Käufer hätte exakt am Verkaufstag das Fahrzeug in einem mangelfreien Zustand benötigt, dann hätte er Dir womöglich einen Verzugsschaden angehängt. Sei froh, das es ist wie es ist, ohne schriftlichen Kaufvertrag hätte es wesentlich schlimmer kommen können.

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Ja, Kautionen müssen verzinst werden, wenn Du diese Sicherheit in Geldwert hinterlegt hast. Und zwar mindestens in Höhe des Leitzinses der Bundesbank bzw. der EZB. Anders siehts aus, wenn Du eine Bankbürgschaft hinterlegt hast, dann wäre nur die Bürgschaft ohne Zins fällig. Auch Sicherheitseinbehalte aus Leistungen (bei Handwerkern üblich: Zahlung 90% des Leistungwertes bis Ablauf der Gewährleistung) müssen verzinst werden.

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Ihr habt gemeinschaftlich gehandelt, oder bist Du zum Busfahrer gegangen und hast Bescheid gesagt? Bestimmt nicht. Also "mitgefangen = mitgehangen". Für das individuelle Strafmaß kommt es auf den individuellen Beitrag jedes einzelnen an, möglicherweise wirst Du deshalb mit ein paar Stunden weniger Sozialarbeit bestraft. Ohne Strafe kommst Du bestimmt nicht weg.

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Für das aktuelle Hausverbot, sprich die aktuelle Aufforderung zum Verlassen des Grundstückes, reicht die aktuelle Verfügungsgewalt (als aktueller Besitzer). Du sagst den Leuten einfach, das Deine Eltern als Eigentümer jetzt nicht da sind und in der Zwischenzeit Du damit beauftragt bist, das Haus zu hüten und Du nicht möchtest, das in Abwesenheit Deiner Eltern irgendjemand außer Dir das Grundstück betritt. Damit hälst Du Dir diese Leute vom Leib ohne Deine Eltern oder diese komischen Besucher vor den Kopf zu stoßen. Wenn Deine Eltern wieder da sind, können die das klären, bis dahin hast Du die Besucher erstmal abgewiesen,

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