Hier sind die Begriffe zu klären. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Bodenwert in einer bestimmten Lage (Zone), bei denen die Grundstücke gleichartige Verhältnisse aufweisen. Art und Maß der baulichen Nutzung sind gleich, debenso die Merkmale eines Grundstücks. Der Bodenrichtwert normalerweise von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte bei den kommunalen Verwaltungen, häufig Kreisstädte, in regelmäßigen Abständen, meistens zum Jahreswechsel ermittelt aus tatsächlichen Verkäufen.
Weicht nun das Bewertungsgrundstück von den durchschnittlichen Grundstücken ab, so kann das durch Zu- oder Abschläge berücksichtigt werden. Z. B. bei schlechtem Grundstückszuschnitt, Verkehrslärm, Lage in Wassernähe, Wasserblick, schlechtenBaugrundverhältnisse, uvm.)
Der Verkehrswert (§ 194 Baugesetzbuch) ist der tatsächliche Wert, wenn er die wertbeeinflussenden Merkmale und sonstigen Umstände am Grundstück berücksichtigt.
Sinnvoll wäre, wenn erkennbar Abweichungen vom Normgrundstück in der Bodenrichtwertzone erkennbar sind, dies durch ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen oder durch den Gutachterausschuss feststellen zu lassen.