Mein Vater ist letzen Jahres verstorben, testamentarisch ist alles geregelt. Ein Satz im Testament verstehe ich nicht so richtig . " Sollte einer unserer Söhne oder deren Nachkommen, die Immobilien, nur komplett übernehmen wollen ist nicht der Einheitswert, sondern der Verkaufswert anzusetzen."
Z. B. Verkaufswert ca. € 200.000 , würde nun mein Bruder wenn er das Haus komplett übernehmen würde, müsste er mir € 200.000 auszahlen, oder nur die Hälfte in dem Fall € 100.000 .