Sollten die Verträge gleich bleiben und der Preis sich nicht "stark" anheben, dann kannst du von deinem Sonderkündigungsrecht nicht gebrauch machen.

Jedoch darf der neue Besitzer dich nicht zu einem neuen Vertrag zwingen. Du kannst es ablehnen und er kann dann entscheiden, ob er dich beibehält oder dich "rausschmeißt"

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