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Von der Verwendung von Pfefferspray rate ich ab. In der Notwehr gilt grds das Recht muss dem Unrecht nicht weichen d.h. du darfst grds jede Maßnahme ergreifen die die eine Verteidigung ermöglicht dazu gehört auch Gewaltanwendung. Die Notwehrhandlung darf lediglich nicht außer Verhältnis zur Bedrohung stehen sprich wenn dich jemand bedrängt darfst du ihn nicht gleich totschlagen. Als selbstverteidigungshinweis grds. Laut und bestimmt Nein sagen und den anderen auffordern seine Handlungen zu unterlassen sollte das nicht geschehen ein fezielter tritt zwischen die beine und weglaufen...Aber 1. Regel ist immer der Situation ausweichen, wenn die jemand zunahe kommt dann wechsel den Sitzplatz oder notfalls das Abteil