Hallo zusammen,
ich plane, einen Carport auf meinem Grundstück (Baden-Württemberg) zu errichten, der an der Grundstücksgrenze zu einem öffentlichen Gehweg gebaut werden soll. Der Carport hat folgende Maße:
- Höhe: 3 Meter
- Wandfläche: 25-30 m²
Welche Abstandsflächen müssen in diesem Fall zum öffentlichen Gehweg oder zur Straße eingehalten werden? Ich konnte dies in der LBO BW nicht eindeutig herauslesen. Kennt da jemanden den passenden Paragraphen? Vielen Dank im Voraus! *Laut LBO BW sind Garagen/Carports bis zu 3m hoch und 30 qm verfahrensfrei also nicht genehmigungspflichtig*