koofenix

vor 12 Jahren

"wenn es ein regal mit us-amerikanischen produkten war hast du einen bezug zur USA und kannst deine (millionen)klage dort einreichen. hierzulande tu uns den gefallen und laß die richter über kinderschänder richten anstatt über deine dussligkeit."

Auch wenn diese Antwort schon zwölf Jahre alt ist, kann ich das nicht so stehen lassen. Was zum Henker hat ein Zivilgericht (zerrissenes Kleidungstück) mit einem Strafprozess zu tun. Ganz richtig: Nix. Genauso wie ein auf Zivilrecht spezialisierter Richter nichts mit einem Strafprozess zu tun hat. Es ist nun mal ein Schaden entstanden, den es rechtlich zu prüfen gilt.
Und Verlaub: Auch die Antwort betreffend des US-amerikanischen Geschäftes ist grober Unfug. Innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland gilt auch die Rechtspflege der bundesrepublik Deutschland. Bedeutet: Handelt es sich um ein US-amerikanisches Geschäft auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, dann gilt auch das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Und das Zivilrecht sieht im Sinne des BGB ein SchadensAUSGLEICH und nicht eine SchadensBESTRAFUNG vor.
Ich hoffe, dass man dir innerhalb der letzten zwölf Jahre die Nutzungserlaubnis des Internets entzogen hat, damit du nicht noch mehr solch einen Schwachsinn verbreiten kannst.

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