Jemand schreibt :

Als jemand, der 11 Jahre in der Justizverwaltung tätig war, hast du aber verdammt wenig bis keine Ahnung. 

Unfreundlich sein ist kein Beschwerdegrund, da müsste er dich schon beleidigt, tätlich angegriffen oder missbraucht haben.

Deswegen verlaufen auch die meisten Dienstaufsichtsbeschwerden nach Schema F - formlos, fristlos, folgenlos - da unbegründet.

Dass man danach besser behandelt wird, ist auch ein Gerücht und Trugschluss. Die unnötige Arbeit wird dir keiner der Beteiligten vergessen und dann wird eben bei dir streng Dienst nach Vorschrift gemacht.