Ist Anbinde- bzw. Ständerhaltung verboten?

Hallo !

Ich kenne einen Reiterhof in Rheinland-Pfalz auf dem die Ponys noch in Ständerhaltung gehalten werden. Viele sagen das wäre verboten und das sollte dem Vet.-Amt gemeldet werden. Aber die wären auf einen so großen Betrieb der so lange besteht bestimmt aufmerksam geworden, wenn es verboten wäre, oder?? Der Deutsche Tierschutzbund hat das folgendermaßen festgelegt:

Die dauerhafe Anbindehaltung (Ständerhaltung) von Pferden ist tierschutzwidrig

Diese Ponys kommen aber über Nacht auf die Koppel, und die die nicht geritten werden sind auch tagsüber dort. Also "nur" ca. 40 Ponys die tagsüber angebunden sind. Zudem steht dort:

Pferde sind als Lauf- und Herdentiere an Sonne, Licht, frische Luft und wechselnde Temperaturen angepasst. Angebunden in ständern wird ihnen zusätzlich die Möglichkeit zur weiten Sicht genommen, wechselnde Sinneseindrücke sind sehr reduziert bzw. gar nicht vorhanden. Ein wichtiger Wesenszug des Pferdes als Fluchttier ist die Wachsamkeit. Im Ständer angebundene Pferde können jedoch nicht am Geschehen im Haltungsumfeld teilhaben und verfallen der Langeweile. Verhaltensanomalien sind die Folge.

Dort sind die Pferde allerdings in nur überdachten Ständen angebunden, die zu 4 Seiten offen sind und durch die sie betrachten können was vor sich geht.

Ist dieser Hof trotzdem rechtswidrig? Oder snd das "mildernde Umstände" ??

LG Doro

Pferd, Reiten, Recht, Pferdehaltung
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