Ja, sie darf es ablehnen. Eine Untersuchung darf nur nicht abgelehnt werden, wenn jemand akute Beschwerden hat, die bei ausbleibender unverzüglicher Behandlung bedrohlich werden würden.

Hier fließen ein paar Themen zusammen. Da ich selbst in einer gynäkologischen Praxis arbeite möchte ich etwas ausführlicher darauf eingehen.

In Deutschland ist es so, das kein Arzt zur Unterstützung eines Abbruches gezwungen werden darf. Selbst wenn man als Arzt in einem Krankenhaus arbeitet, in dem Abbrüche durchgeführt werden, so darf er sich gegenüber seinem Dienstherrn weigern. Bedenkt, auch für einen Arzt ist es eine ethisch und emotional schwierige Sache ein totgeweihtes Kind zu untersuchen.

Ein Kind ist ab der 23. Schwangerschaftswoche mit medizinischer Hilfe überlebensfähig. Ein Abbruch ist in Deutschland bis zur 14. Schwangerschaftswoche nicht strafbar, auch wenn er nicht erlaubt ist. Danach gibt es auch in Deutschland Spätabbrüche bei bestimmten Indikationen (krankes Kind, Mutter lebensbedrohlich krank). Wir sprechen also hier von einem Kind, das in zwei Wochen durchgebracht werden könnte... .

Zum Ultraschallbild, das gemacht wurde: Es ist in der Tat so, das man ein Recht auf seine Befunde hat. Das heißt aber nicht, auf die Bilder. Im Gegenteil ist der Arzt verpflichtet die Originalbilder über 10 Jahre zu archivieren und darf sie in dem Zeitraum nicht rausgeben. In Deutschland genügt für den Schwangerschaftsabbruch bis zur 14. Woche eine Bescheinigung über das Alter des Kindes, kein Bild.

Ehrlicherweise habe ich großen Respekt vor einer Ärztin, die ihren ethischen Vorstellungen treu bleibt. Sie ist in keinster Weise verpflichtet ein derartiges Verhalten zu unterstützen.

Ist Euch bewußt wie so ein Abbruch in einem derart späten Stadium abläuft? Das Kind muss spontan auf die Welt gebracht werden. Ein Kaiserschnitt ist nur schwer möglich, da der Gebärmuttermuskel noch zu dick ist für eine Präparation und es bei einem Schnitt zu immens starken Blutungen kommen kann. Um auszuschließen das ein lebensfähiges Kind auf die Welt kommt wird vor der Weheninduktion eine Kaliumspritze ins Herz gegeben, damit das Kind schon vorher im Mutterleib getötet wird. Alternativ lässt man die Kinder in anderen Ländern auch auf dem Tisch einfach sterben. Das ist ein komplettes Kind!

Ich bin kein Abbruchgegner. Aber ich finde man sollte sich doch sehr deutlich bewußt machen, was da passiert. Du musst den Rest deines Lebens damit verbringen. Bei uns sind auch schon Leute der Praxis verwiesen worden, weil sie mit wiederholtem Abbruchwunsch kamen. Auch der Arzt hat Gefühle. Er ist Arzt geworden um zu helfen. Er kann nicht dazu gezwungen werden etwas zu machen, was in Deutschland sogar verboten ist. Ein Gynäkologe darf sich auch ausdrücklich ganz gegen Abbrüche stellen. Wir haben früher in der Praxis selbst Abbrüche durchgeführt. Und meinem Chef ging es nach jedem Abbruch schlecht.

Es gibt selbstverständlich Situation die eine extreme Härte bedeuten und auch Situationen, bei denen ich den Abbruch nachvollziehen kann. Aber in der 21. Woche? Das ist für mich nun wirklich Mord. Wenn man die Schwangerschaft derart lang verpennt hat, sollte man lieber das Kind zur Adoption frei geben und ihm in einer Familie, die sich sehnlichst ein Kind wünscht, eine Chance geben..

Ich glaube, wenn sich jemand mit diesem Anliegen in unserer Praxis melden würde, würde er auch abgewiesen werden. Und ja, der Arzt darf das. Er darf nach seinem Gewissen entscheiden, das er etwas nicht tut.

Für mich eine ausdrückliche Ausnahme: Ein nicht lebensfähiges Kind und das darf man auch in Deutschland in der 21. Woche abbrechen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.