Gesetz zu Vornamen mit Bindestrich?
Guten Tag! Überall lese ich, dass ein Vorname mit Bindestrich (Beispiel: Karl-Heinz) rechtlich als ein Vorname gilt, jedoch finde ich die Gesetzesgrundlage hierfür nicht. Kann mir bitte jemand die entsprechenden Paragraphen nennen? Herzlichen Dank!
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