Gesetz zu Vornamen mit Bindestrich?
Guten Tag! Überall lese ich, dass ein Vorname mit Bindestrich (Beispiel: Karl-Heinz) rechtlich als ein Vorname gilt, jedoch finde ich die Gesetzesgrundlage hierfür nicht. Kann mir bitte jemand die entsprechenden Paragraphen nennen? Herzlichen Dank!
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Wikipedia sagt:
Das Recht der Namensgebung ist in Deutschland nur teilweise gesetzlich geregelt. Es handelt sich um Gewohnheits- und um Richterrecht.
Es wird also wohl keine konkrete gesetzliche Regelung dazu geben.
Am ehesten würde das im Personenstandsgesetz stehen, dort findet sich aber nichts dazu.
Ich wüsste aber auch nicht, warum das extra gesetzlich festgeschrieben werden müsste. Ein Bindestrich deutet nach den Regeln der deutsche Sprache nunmal an, dass es ein zusammenhängender Name ist. In Zweifelsfällen muss sich halt ein Gericht was dazu überlegen, ich hab jetzt in einer kurzen Recherche keine Rechtssprechung dazu gefunden.