Hallo,
Ein Brief wurde trotz korrekter Anschrift (aufgrund Verwechslung) falsch zugestellt und dort geöffnet. Wer haftet?
Der Briefträger würde wohl sagen: Kann ja mal passieren. Den Brief darf der andere ja nicht einfach öffnen!
Der andere würde sagen: Hab ich gar nicht draufgesehen, war ja "meine" Post... ;-)
Irgendeiner hat hier trotzdem "Schuld". Nach meinem Empfinden ist der Briefträger Verursacher des Ganzen...
Weiss es jemand GENAU?
Info: Ich habe die Frage absichtlich "verallgemeinert" gestellt. Der entstandene "Schaden" ist ganz einfach: "Briefgeheimnis verletzt". Nicht mehr und nicht weniger. Es geht mir trotz konkretem Fall nicht um ein wirkliches weiteres Vorgehen, sondern lediglich um's "zukünftig Wissen" :-)
Gruss & danke für eine möglichst definitive Antwort.