Habe ein zur Probe getragenes Leih-hörgerät des Hörakustikers verloren. Meine Privathaftpflichtversicherung will den gemeldeten Schaden nicht übernehmen. Begründet wird die Ablehung gem. Ziffer 7.6 der Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung, wonach Schäden an fremden Sachen, die der VN gemietet, gepachtet, geliehen..hat..ausgeschlossen Schäden, die durch das Abhandenkommen von Sachen entstehen. Der Hörakustiker nimmt mich für den Verlust des Hörgerätes in Haftung.

Was soll ich jetzt tun ?