Antwort
Nackt in der Öffentlichkeit ist nirgendwo verboten. Es gibt kein Gesetz mit Bekleidungsvorschriften. Ab und zu meint ein übereifriges Ordnungsamt das als "Erregung öffentlichen Ärgernisses" ansehen zu wollen. Solange man nackt in einsamen Gegenden wandert, wo man niemanden trifft, ist das aber auch kein Thema. Es gibt inzwischen aber auch zwei Nacktwanderwege mit offizieller Genehmigung, den Naturistenstieg im Harz bei Wippra und den Naturistenweg bei Undeloh in der Lüneburger Heide. http://www.naturistenweg.de