Rufe bei eurem Ordnungsamt an u. frag nach, denn Du kannst auch teure Fehler machen (Steuer, GEMA usw.) Früher war das mal so, dass der Eintritt nicht mehr als 1,--DM, also 99Pfennig kosten durfte, dann warst Du aus dem Schneider. (Bei dem Preis gibts sowieso immer etwas mehr (Aufrundung) Aber das ist schon sehr, sehr lange her. Wie gesagt: Ordnungsamt anrufen, die sind zur Auskunft sogar verpflichtet.

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Rufe doch die vom Hardware - Versand an. Entweder die wissen was oder können Dir jemand sagen, der Dir hilft!

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Vielleicht solltest Du die Sportart wechseln: Hallenhalma oder so! mfg df

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Wer so einen schmarrn frägt, sollte ausschließlich U-Bahn fahren. mfg df

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Hallo, beim auswärtigen Amt anrufen u. klären, was auf euch zukommt:wenn nicht dort, wo bekomme ich schriftlich Auskunft. Bei Krankheit oder Berufsunfähigkeit ( Unfall) kann das dann finaziell bei Euch hängenbleiben!

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In meinem Ort wird das SLZ (Selbstlernzentrum), gehört zur Abendakademie, umgerüstet auf neue Rechner u. Flachbildschirme. Die alten Rechner werden für ganz billiges Geld abgegeben u. sind auch für wenig Geld auf das gewünschte Betriebssystem aufgerüstet. Bei Interesse einfach bei mir anrufen 069 36708077

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Gewerbeanmeldung usw. ist nicht das Hauptproblem, sondern wenn in dem "Caffeekiosk"(sorry) auch Zeitschriften verkauft werden sollen, kommt schon der erste Hammer: Die Belieferung erfolgt nur von speziellen Verlagen unter bestimmten Bedingungen. !1: Sehr hohe Kautionszahlung, je nach Lieferumpfang sind 20.000,--€ überhaupt kein Geld. 2: Es muss ein Raum, Behältnis oder auch nur eine Kiste mit Schloß bereitgestellt werden, in der die Zeitschriften deponiert werden. 3: Macht man einen Stehausschank, muss man streng darauf achten, dass keiner sein "BIER" im Laden oder Ladennähe trinkt.(Toilette, Konzession), u. welcher kiosk läuft ohne Bier u. Schnaps. Also: Am besten von einem guten Freund in einer anderen Stadt im gleichen Bundesland beraten lassen. mfg D.F.

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Nachdenken! Wieviel Garantiezeit bekommst Du?, kannst Du bei einem Schaden (selbst verschuldet oder doch nicht) mit Kulanz rechnen?, und: Willst Du Dir die ersten macken nicht selbst reinfahren oder mit denen von anderen rumfahren? Zu welchem Ergebnis kommen wir denn da bei gleichem Preis, zumal der "Wiederverkaufswert" nicht die große Rolle spielt! mfg D.F.

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Hartz 4 bekommt jeder Bürger zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Dabei spielen Schulden , egal in welcher höhe, kein Rolle! Du darfst nur keine Reichtümer haben u. trotzdem beantragen! mfg D.F.

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Da gibt es sogar ganz klare Vorschriften, meiner Meinung nach ist bei 1,80 m schluß.Aber:Bei der Stadt oder Gemeinde nachfragen, die wissen genau Bescheid u. dann kann der Nachbar nichts machen. (vorher aber in jedem Fall informieren , was Ihr vorhabt u. dann einfach machen, egal was Er sagt. mfg df

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