Mit 15, da würde ich eine Casio G-Shock empfehlen. Da gibt es schon Modell mit Funk und Solar unter 100 Euro. Sind fast alle 20 BAR wasserdicht und haben alle möglichen Funktionen wie Alarm, Stoppfunktion, Kalender, Timer, Weltzeit usw. usw. Sehen auch noch Cool aus.

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Zieh die Krone ganz raus, dann verstell die Uhrzeit soweit bis der gewünschte Wochentag erscheint. Das sollte vorwärts und rückwärts gehen. Dann Zeit einstellen, erst zum Schluss das Datum.

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Wenn Ihr wüsstet, was Händlern für Schäden entstehen durch Kunden die sich Ware zur Ansicht bestellen ! Auch bei Amazon ist dies nicht wenig oder glaubt Ihr, dass die die angegrabschten, teilweise verdreckten Bücher noch als Neu verkaufen können ?? Macht Euch mal Gedanken, ob es in so einem Fall nicht besser ist in einen Buchhandel zu gehen. Das Rückgaberecht/Widerrufsrecht ist nicht dafür gemacht worden Ware zur Ansicht zu bestellen ! Ich finde das nich OK.

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Obaku-Uhren sind schön flach, die haben teilweise auch peppige Farben. Schau mal hier rein. http://www.clocktraders.de/de/OBAKU-HARMONY/Obaku-Damenuhren

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@Serissa, wenn Du öfters im Internet einkaufen möchtest, würde ich Dir raten ein Paypal-Konto zu erstellen, das ist eine sichere Zahlungsmethode. Ansonsten sollte die Eingabe der Daten in einer Kaufabwicklung eines Onlineshops verschlüsselt sein. Schau doch mal bei Amazon rein, die haben doch fast alles. Da bist Du auf der sicheren Seite.

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Wenn die Rechnungsadresse eine Firmenadresse ist, ist der Käufer Unternehmer im Sinne des Fernabsatzgesetzes. Somit kein Widerrufsrecht !!

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Das wäre nicht nur dreist sondern auch eine Frechheit. Von einem Händler zu erwarten, dass er alle Artikel da hat, ist schon dumm. Sicher müsste er extra Ware bestellen um der Bestellung nach zu kommen. Ausserdem wäre es eine Ausnutzung des Widerrufsrechts und somit könnte er die Rücknahme verweigern. Für so was wurde das Fernabsatzgesetz nicht gemacht. Ausserdem sollte man sich mal vor Augen rufen, welcher Aufwand und Kosten dem Händler durch solch ein Kaufverhalten entstehen. Ich würde verweigern. Es gibt dazu schon Gerichtsurteile, wo dem Händler recht gegeben wurde !

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