Der Fall hat sich nur dann erledigt, wenn du auch unter dem Grenzwert bleibst. Solltest du dann noch weiter Alkohol konsumieren oder dich gerade erst in der Aufbauphase befinden, kannst du natürlich zur Rechenschaft gezogen werden. Aber wenn sie dich nicht mehr Kontrollieren, dann bekommst du auch nichts mehr von der Polizei zu hören, wenn sie dich fahren lassen.
Hast du aber zB über 0,3- 0,4 Promille (ab 0,5 darfst du nicht mehr fahren), ist es in einem Grenzbereich, weil sie dich einfach weiterfahren lassen. Aber wenn du über 0,3 Promille hast und Ausfallerscheinungen an den Tag legst oder gar einen Unfall baust, kann das in Verbindung mit deiner Atemalkoholkonzentration wieder zum Führen eines Kfz unter relativer Fahruntüchtigkeit werden und steht somit unter Strafe.