Der Fall hat sich nur dann erledigt, wenn du auch unter dem Grenzwert bleibst. Solltest du dann noch weiter Alkohol konsumieren oder dich gerade erst in der Aufbauphase befinden, kannst du natürlich zur Rechenschaft gezogen werden. Aber wenn sie dich nicht mehr Kontrollieren, dann bekommst du auch nichts mehr von der Polizei zu hören, wenn sie dich fahren lassen.

Hast du aber zB über 0,3- 0,4 Promille (ab 0,5 darfst du nicht mehr fahren), ist es in einem Grenzbereich, weil sie dich einfach weiterfahren lassen. Aber wenn du über 0,3 Promille hast und Ausfallerscheinungen an den Tag legst oder gar einen Unfall baust, kann das in Verbindung mit deiner Atemalkoholkonzentration wieder zum Führen eines Kfz unter relativer Fahruntüchtigkeit werden und steht somit unter Strafe.

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Also in Niedersachsen läuft das folgendermaßen ab: Du machst nach deinem Abitur ein normalen Bachelorstudiengang bei der Polizei Niedersachsen. Im 3. (also letzten Jahr) des Studiums entscheidest du dich dann für eine grobe Richtung (entweder Einsatz- und Streifendienst oder Ermittlungsdienst(Kripo)). Dadurch verändern sich aber nur einige belegte "Kurse". Nach dem Studium hängt es dann mit Glück zusammen, ob du in den kriminalpolizeilichen Bereich kommst oder nicht. Denn selbst, wenn du dich im 3. Studienjahr für den Ermittlungsdienst entschieden hast, kommen nur sehr sehr wenige dort hin, da dort oftmals eher ältere Beamte hingehen, die bereits ein paar Dienstjahre hinter sich haben. Zudem kommen die meisten Polizeibeamten direkt nach ihrer "Ausbildung" erst einmal für 1-3 Jahre in die Bereitschaftspolizei.

Wie bereits meine Vorredner erwähnt haben, solltest du dich wohl vorher noch etwas informieren, weil man nicht einfach zur kripo geht....

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