Hätte da mal eine Frage zum Alkoholtest der Polizei. Angenommen, es heisst nach dem Pusten bei einer Verkehrskontrolle, der Wert sei "grenzwertig", wobei aber keine Zahl genannt wird und auch keine Verhaltensauffälligkeiten da waren: Wenn die Polizei einen weiterfahren lässt, muss man dann dennoch mit Bußgeld oder Ähnlichem rechnen oder hat sich der Fall damit komplett erledigt?