Nach dem Schreiben droht der GV damit die Tür meiner Wohnung öffnen zu lassen, wenn niemand antreffen würde. Von einem Termin wusste ich bis dato nichts. Ich bin Hauptmieter, mich betrifft der Fall eigentlich nicht. Die Forderung an sich ist nicht all zu hoch, aber es geht darum was darf und was nicht. Sie hat so ziemlich ihr eigenes Zimmer, mein Kram steht mehr oder minder im Wohnzimmer. Darf er MEINE Wohnung öffnen lassen wenn ich nicht da bin?
Gerichtsvollzieher will bei Untermieterin ( Lebenspartnerinn ) eintreiben?
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