Hallo zusammen,
eine Freundin hat mir erzählt, dass sie in ihrem Studium gewisse Pflichtpraktika an dem Unicampus machen muss. In ihrem Fall handelt es sich um Pflegedienste die verpflichtend als ein Teil des Studiums sind.
Das Problem ist, dass der Dienstbeginn so gegen 8:00Uhr ist und im Anschluss an den regulären Dienst manchmal eine Art „Notdienst“ angehängt wird. D.h. die Anwesenheitszeit im Betrieb wäre in dem Fall von 8:00Uhr bis ca. 23:00Uhr.
Ist das rechtens? Allein schon vom ArbSchG oder BG wäre das ein Verstoß gegen die maximal tägliche Beschäftigungszeit.
Sehe ich das so richtig und kann man sich da irgendwohin melden? In der Uni wurde ihr gesagt, dass sie als Studierende nicht unter das ArbSchG zählen, was auch falsch klingt. Meines Erachtens würden sie mit dazu zählen.