Ich habe einfach nicht reagiert und habe schon seit ca. 1,5 Jahren nichts mehr von dieser Fa. gehört. Anfänglich haben die versucht Druck aufzubauen - ich habe recherchiert und unter anderem auch zuverlässige Quellen mit den Empfehlungen keine Reaktion zu zeigen gefunden. Derartige Anbieter werden nie vor Gericht gehen, da die nicht ganz sauber arbeiten 👍

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Weiß zu diesem Thema keiner was? Ggfls. kennt jemand, wo man sich (außer direkt beim Amt) schlau machen könnte? 

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Name des Vaters nachträglich bei Jugendamt doch bekanntgeben?

Guten Tag! Meine Freundin hat folgendes Problem und ich möchte mit Eurer Hilfe auf die Nummer sicher gehen, bevor wir endgültige Entscheidung treffen: Meine Freundin hat ein 7-jähriges Kind. Sie hat sich mit Ihrem Ex-Freund getrennt als sie im 6 Monat schwanger war und ist zu ihren Eltern gezogen. Der „Vater“ hat ihr gesagt, dass das Kind ihn nicht interessiert und er mit den beiden nichts zu tun haben will. Des Weiteren hat er der Frau gedroht, dass wenn sie irgendwo seinen Namen angibt, wird er sich darum kümmern, dass sie das Kind nie mehr sieht etc. pp., wie es also so häufig ist, wenn man selbst Schieß hat – er sagte, dass weder sie noch das Kind von ihm ein Cent bekommen werden und umgekehrt werden in Schulden getrieben, falls sie sich mit ihm anlegt. Lange Rede kurzer Sinn: sie war zu dem Zeitpunkt recht jung und nicht lange in Deutschland, hat Arbeitslosengeld bezogen und er war relativ erfolgreich und einflussreich. In erster Linie aus Angst, dass er tatsächlich aufgrund seiner Lage, Gesetzeskenntnisse etc. der Frau und dem Kind das Leben schwer machen kann, hat sie nach Geburt des Kindes bei allen Behörden gesagt, dass sie den Vater nicht kennt und es definitiv nicht aus irgendwelchen finanziellen Gründen! In der Geburtsurkunde steht auch nur der Name meiner Freundin. Da meine Freundin ALG bezogen hat und immer noch bezieht, wurde sie von Anfang an von dem Arbeitsamt aufgefordert als Alleinerziehende Hilfe beim Jugendamt zu beantragen, was sie auch gemacht hat, wiederum ohne Name des Vaters „zu verraten“. Sie hat mehrere Jahre also die Hilfe von Jugendamt bezogen, die mit den ALG zu 100% verrechnet wurde und somit hatte meine Freundin am Ende des Tages plus / minus Null. Der „Vater“ hat die beiden letztes Jahr besucht und seit dem sich wieder nicht gemeldet. Meine Freundin hat ihn später angerufen und gefragt, ob er vor hat nach diesen vielen Jahren mit dem Kind eine Beziehung aufzubauen und ggfls. nach Möglichkeit das Kind finanziell zu unterstützen – er hat aggressiv geantwortet, dass er es nicht will und andere Kinder hat, die auch unterstützt werden wollen und wenn sie bei den Behörden seinen Namen verrät, wird sie Probleme bekommen – also altes Lied. Meine Freundin muss jetzt einen neuen Antrag beim Jugendamt stellen und wird definitiv auf Name des Vaters gefragt. Sie hat sich jetzt entschieden auf diese Frage ausführliche Antwort zu geben, hat aber etwas Angst, da sie die Konsequenzen nicht kennt – sie hat doch damals ganz was anderes erzählt. Es geht dabei nicht ums Geld, obwohl sie immer noch ALG-Empfängerin ist, sondern um eine Art „Rache“, wenn ihr so wollt, da der „Vater“ damals ihr viel versprochen hat und am Ende des Tages im 6 Monat aus der Wohnung rausgeschmissen hat und sie musste das Kind alleine unterhalten. Wie gesagt, das Geld vom Jugendamt wird mit ALG verrechnet und sie hat kein „Profit“ davon. Ich bitte um keine Urteile, sondern um begründete Antworten, welche Konsequenzen kann man bei so einem Fall erwarten?

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So, meine Freundin hat es letzte Woche gemacht und den Namen bekanntgegeben. Die Beraterin hatte keine Reaktionen gezeigt und signalisiert, dass alles jetzt automatisch weiter laufen wird. Ich bin gespannt und hoffe, dass meine Freundin von jeglichen negativen Konsequenzen verschont wird.

Vielleicht wird sich in der Zwischenzeit hier noch jemand äußert, der bereits eine ähnliche Erfahrung gemacht hat - ich werde aber auch berichten.

Vielen Dank Euch allen!

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Vermittlungsvertrag unterschrieben, jetzt gelesen, dass es sich meist nur um Betrüger handelt, was muss ich tun?

Vertragsgegenstand: Auftragserteilung zur Vermittlung einer Finanzsanierung durch Regulierung von Krediten, Darlehen, Anschaffungsdarlehen, Rechnungen Mahnungen, Privatschulden, Altschulden, Allgemeinschulden, Schulden aus Mahn- oder Vollstreckungsbescheiden, Beitreibungen usw. 1. Ich/wir erteilen unter Zugrundelegung der auf der Rückseite aufgedruckten Allgemeinen Vertragsbedingungen, die auch Gegenstand dieses Vertrages sind, rechtsverbindlich der Firma yourFinance AG (im Folgenden yourFinance genannt) als Auftragnehmer den Auftrag, die Vermittlung (Nachweis) einer Finanzsanierung zur sukzessiven Regulierung der von mir/uns angegebenen Verbindlichkeiten in Höhe von 16.800,00 € 2. Der/die Auftraggeber und die yourFinance sind sich darüber einig und vereinbaren, dass der yourFinance eine Vergütung in Höhe von 386,50 € für die Vermittlung unter Einschluss der folgenden Dienstleistungen zusteht: Aktenanlage, Kosten für Datenspeicherung in der EDV-Anlage, Erstellung von Listen, Portokosten, Nachnahmegebühren, Telefaxgebühren, Kopien, Pauschale für Sachkostenaufwand sowie Einholen des dem Auftraggeber vor diesem Vertragsschluss elektronisch vorgelegten Finanzsanierungsvertrages und Verhandlungen mit der Finanzsanierungsgesellschaft, eingeschlossen die Information über die Art des Finanzsanierungsvertrages, über die Zahlungsweise, Laufzeit sowie über die Kosten der Finanzsanierung. 3. Es wird keine Vorkasse erhoben. Die yourFinance zahlt alle Gebühren während der Bearbeitung. Die Vergütung wird in Euro bezahlt. Die Übergabe/Bezahlung kann im Büro in Kloten, per Einschreiben/Nachnahme durch den Postboten oder nach erfolgter Banküberweisung erfolgen. Bankdaten werden auf Anfrage übermittelt. Bei Nichterfüllung des unter Pkt. 1 genannten Auftrages gilt eine Rückvergütung der unter Pkt. 2 vereinbarten Vermittlungsgebühr als hiermit vertraglich vereinbart. (Geld zurück Garantie) 4. Unter Bezugnahme der auf der Rückseite abgedruckten Allgemeinen Vertragsbedingungen der Firma yourFinance wird nochmals bestätigt, dass Ihre Finanzsanierung verbindlich genehmigt wurde. Der Auftragnehmer übt in keiner Weise rechtsberatende Tätigkeiten aus und wird für den Auftraggeber keine Dienstleistungen, die über die Regelungen und Vereinbarungen dieses Vertrages hinausgehen, wie Darlehens und Kreditbeschaffungen bzw. -vermittlungen vornehmen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (yourFinance AG, Bahnhofstrasse 10, Zürich) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren

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Hallo,

ich habe jetzt ein ähnliches Problem. Ich habe die Briefannahme gegen Nachnahmegebühr in der Höhe von 270 € verweigert. Davor aber den Vertrag unterschrieben. Jetzt bekomme ich per Post die Zahlungserinnerung mit dem Hinweis auf den unterzeichneten Vertrag. Ich will aber mit yourfinance nichts mehr zu tun haben, da nachdem der Postbote vor meiner Tür mit der Forderung stand, halte ich nichts mehr von dieser Firma. Für Widerruf ist jetzt aber schon zu spät.

Wie hast Du es gelöst, hast Du wieder etwas von der Fa. gehört?

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In dem genannten "Vermittlungsvertrag" steht es aber:

....."Bei Nichterfüllung des unter Pkt. 1 genannten Auftrages gilt eine Rückvergütung der unter Pkt. 2 vereinbarten Vermittlungsgebühr als hiermit vertraglich vereinbart".....

Die haben auch keinen Auftrag erfüllt und ich habe auch kein Kredit mit deren Hilfe bekommen bzw. selbst fündig geworden. Kann ich nicht zurückschreiben, dass ich die nicht kennen und keinen Antrag gestellt habe - die haben doch nichts von mir vorliegen?

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Kann mir jemand sagen, ob es generell möglich ist die Platte mit der Angabe am Typenschild 250V an den Herd anzuschliessen, an dem die Platte mit der Angabe 250/400V stand? Heißt es, dass der Herd 380-400 V ausgibt? Ich habe für das Herd 3 separate Sicherungen im Schaltkasten. 

Anzahl von den Kabeln stimmt überein, sodass ich die alten Steckern an das neue Feld abklemmen kann.

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Ich möchte mich noch mal bei Euch allen für die Antworten bedanken. Für die, die hier etwas "überreagiert" haben:

Wir waren vor einer Woche bereits beim Arzt und davor auch relativ regelmäßig. Vor einer Woche wurde uns gesagt, dass die Katze operiert werden muss, weil Ihre Narbe nach der OP letztes Jahr etwas falsch zugewachsen ist und sie hat deswegen eine kleine Beule am Bauch gehabt, was allerdings nicht so schlimm ist. Ich habe dem Arzt auch gesagt, dass die Katze in der letzten Zeit etwas abgenommen hat und schlecht drauf ist, sie zog auch das hintere Bein nach, worauf mir gesagt wurde, dass es vielleicht mit dem Wetter etwas zu tun hat und während der OP (es wäre übermorgen) sie etwas detaillierter untersucht und geröngt wird. Leider ist es jetzt schon zu spät! Hätte der Arzt letzte Woche bereits Bluttuntersuchung gemacht, würde sie nicht so leiden und jetzt ggf. noch am Leben sein...

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Vielen Dank für Eure schnelle Antworten! Ich war mir etwas unsicher, Ihr habt mir aber die Sorge mehr oder weniger weggenommen - ich glaube ich lasse es tatsächlich so wie es ist. Vor allem ich habe miterlebt was die Ärzte so alles gemacht haben und es war wirklich auf dem höchsten Niveau, mit Reanimation, Adrenalin, Herzmassage, Sauerstoffkamer etc...

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