Person A ist in Stress, hat es eilig und plötzlich wirft ihm der vorrausfahrende Autofahrer vor, er ist ihm aufgefahren. Beim Betrachten der Fahrzeuge sind jedoch keine Spuren eines Auffahrunfalls zu sehen.

Der Vorrausfahrende ruft jedoch die Polizei, da er 100% überzeugt ist, Person A habe diesen verursacht.

Als die Polizei eintrifft, wird festgestellt, dass der Unfall sich einige Tage zuvor ereignet hat. Person A wird daraufhin hin sehr wütend und beleidigt den Fahrer des PKW's. Die Polizei hört das. Der Beleidigte stellt einen Strafantrag wegen Beleidigung.

Nun meine Frage: ist das fahrlässige Beleidigung? Und kann man das irgendwie ähnlich wie gem. § 199 StGB lösen?