Eingliederungsvereinbarung trotz Ausbildungsstelle

Hallo,

ich bräuchte bitte Ihren Rat.

Ich habe vor etwa 2 Wochen eine Eingliederungsvereinbarung nach Hause geschickt bekommen. Die habe ich natürlich noch nicht unterschrieben, werde ich auch nicht.

Ich war zwar bis vor September 2012 ein längeren Zeitraum arbeitslos, hab aber seit dem 01.09.2012 mit 27 Jahren eine Ausbildung begonnen. Davor erhielt ich ALG II. Nur um meine laufenden Kosten zu decken brauchte ich Unterstützung. Ich bekomme neben meiner Ausbildungsvergütung noch BAB. Beides zusammen decken immer noch nicht den Regelbedarf und deswegen bekomme seit fast ein Jahr ein "Zuschuss für Auszubildende zu angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung" von der ARGE.

Ist das rechtens, dass die verlangen können, dass ich eine Eingliederungsvereinbarung unterschreibe (und das erst nach einem Jahr), obwohl ich in einem Ausbildungverhältnis stehe?

Wozu? Die Ausbildung habe ich selbstständig aus Eigenbemühungen gefunden, im Gegenteil, die ARGE war am Anfang soagar dagegen, dass ich auf Ausbildungssuche gehe, die wollten eher, dass ich eine normale Arbeit finde. Wenn ich es nicht ernst nehmen würde, dann hätte ich mir keine Ausbildung gesucht, sondere eine normale Arbeit oder so. Ich möchte nicht, dass die sich in meine Ausbildung einmischen.

Schon mal im Voraus. Ich habe einen sehr guten Berufsschulnotendurchschnitt und meine Ausbildung wird auf Grund sehr guter Leistung verkürzt.

Beispiel:

Es könnt ja sein, dass die Ausbildung mir nicht liegt (eventuell dann in einem anderen Unternehmen wechsle) oder ich gekündigt werde, dass ja auch möglich sein könnte. Dann bekomme ich eine Kürzung vom Zuschuss oder vom ALG II. Unter Begründung ich habe mich nicht angestrengt. Auch wenn die Schuld am AG liegt.

Beispiel 2:

Da steht in der Vereinbarung, dass man per Post (im Zuständigkeitsbereich) täglich erreichbar sein soll. Wozu? Ich brauch kein Termin, ich habe doch Arbeit und bis jetzt habe ich auch noch keine einzige Einladung bekommen.

Beispiel 3:

Da steht auch, wenn man z.B. in den Urlaub fährt/hat, das denen dann bescheid gegeben werden muss. Warum? Wollen die dann dann die Leistung kürzen, weil ich dann ja nicht in Deutschland bin und für die Zeit kein Geld für Lebenmittel/Miete brauche? Allein das is doch kontraproduktiv, denn beruflich und gesetzlich gesehen muss mein AG mir ERHOLUNGSurlaub geben, was mir auch zusteht. Nach deren Auffassung, muss ich also immer im Urlaub in meinem Wohnort sein soll?! Und wenn nicht bescheid sagt und es kommt raus, gleich al eine Kürzung. Wozu? Termine gibs doch nicht? Im Gegenteil, mit einer Kürzung würden die mich doch schädigen anstatt helfen.

Beispiel 4: Das Ziel der Vereinbarung soll sein, dass ich das Ausbildungsziel erreiche? HÄ? Ja Nee schon klar. Wozu habe ich das denn sonst gemacht? Und in welcher Form wollen die mir da helfen? Ist klar das ich mich bei Problemen ans Arbeitsamt oder an die ARGE wende. Aber die machen doch während der Vereinbarung nix...Ja ich weiß, die zahlen mir Geld

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Und außerdem, eine EGV gilt doch für Arbeitslose/Arbeitssuchende, damit die Arbeit finden/ ins Arbeitsleben eingeführt werden können. Also warum soll ich die unterschreiben ich habe eine Arbeit und dass seit einem Jahr und jetzt kommen die an???!!!

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Sorry, is ein kleiner Fehler aufgetaucht. Hab bis März 2012 normal gearbeitet, und abführbarer Lohn von 01.01.2012 - 31.03.2013.

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Ebay, Amazon oder Gamecity, wenns sowas in deiner Stadt gibt. Ist ein Spieleladen der neu und gebrauchte Spielverkauft und ankauft.

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