Rein rechtlich gesehen:

Selbst wenn du den Notstopp in solchen Situationen bedienst, die eigentlich keine Notfälle mit akutem Gefährdungsrisiko sind ( zB wenn jemand in der Tür stecken bleibt, etwas am Zug defekt ist, es brennt) wirst du mit einem guten Anwalt bzw. einer guten Anwältin wahrscheinlich unbestraft davon kommen ( zivilrechtliche Ansprüche könnten trotzdem in Frage kommen ).

Einerseits könnte man von einem Exzess aus Verwirrung ( Schuld entfällt) oder einem Erlaubnisatbestandsirrtum ( Rechtswidrigkeit entfällt) ausgehen, die zu Straffreiheit oder Minderung führen würden.

Wenn du persönlich oder jemand anderes ( insb. Garanten) einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr ausgesetzt sind, kann es auch einfach im Wege des Notstands oder der Notwehr gerechtfertigt sein.

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