... so eine Frage - nicht gerade sehr zurückhaltend formuliert - lesen übrigens auch Kinder... Vielleich nicht nur mit dem Finger auf andere deuten?

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Die einzig richtige Antwort kommt von Phunkydata! Alles andere ist einfach falsch und wird durch Wiederholung oder "Glaubensbekenntnisse" nicht richtiger. Hier hilft nur Wissen und das gibts hier: http://www.jugendschutzaktiv.de/ oder im Jugendschutzgesetz, dort § 11, Absatz 2. Da heißt es: „Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen mit Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind, auch Kindern ab sechs Jahren gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet sind.“ Im Klartext: 6-JÄHRIGE dürfen Kinofilme sehen, die für 12-Jährige frei gegeben sind, wenn sie in Begleitung ihrer ELTERN sind.

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Man kann sich bewerben bei der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (Spio). Die Tätigkeit als Prüfer ist ehrenamtlich. Bewerben kann sich jeder, ausgewählt wird der, der sich als Filmfachmann/frau und Fachmann/frau für Kinder- und Jugendliche ausweist. Unter diesen Voraussetzungen kann das aber wirklich jeder machen. Das Standard-Prüfgremium bei der FSK hat übrigens 7 Mann/Frau. Das 12-Gremium gibt es bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Das Gremium wird auch nicht von der Spio gebildet, sondern von der FSK. "Die FSK ist eine Einrichtung der SPIO e.V. und wird als hundertprozentige Tochtergesellschaft der SPIO in Form einer GmbH geführt. Sie ist ökonomisch autonom und finanziert sich über die Prüfgebühren der Antragsteller. Einen inhaltlichen Einfluss auf die Arbeit und die Prüfentscheidungen der FSK übt die SPIO nicht aus." (Quelle www.fsk.de)

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