Die Deutsche Post AG darf die Briefkästen so oft leeren wie sie es möchte. Entscheident ist, dass sie sich an die Angabe der letzten Leerung hält. Die ist an jedem Briefkasten angegeben. Die letzte Leerung hat frühestens zu dem angegebenen Zeitpunkt zu erfolgen und die Sendungen der letzten Leerung  sind noch am selben Tag zu stempeln.

Darauf bezieht sich auch der angegebene BGH Beschluss. Aber die Qualität der Dienstleistungen der Deutschen Post AG nimmt schleichend ab.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.