LKW-Fahrer, verkürzte Tagesruhezeit ( unter 11 Std ). WO und WESSEN Entscheidung?

Hallo,

ich bin selbst Berufstkraftfahrer und glaube, mich in den Bestimmungen der Fahrpersonalverordnung und dem Arbeitszeitgesetz relativ gut auszukennen. Muss man ja auch, um sicher zu sein, keinen bußgeldwerten Verstoß zu haben.

Allerdings habe ich nach schon tegelangem Suchen keine schlüssige Antwort auf folgende Fragen gefunden.

1- Die tägliche Ruhezeit kann man ja bekanntlich 3 x in der Woche auf weniger als 11 Std, aber mindestens 9 Std verkürzen. ( ohne Zeitausgleich )

Frage: Ist diese Verkürzung MEINE freie Entscheidung, oder kann mir diese Verkürzung vom Chef ANGEWIESEN werden und ich MUSS FOLGE LEISTEN ???

2- Frage: Kann diese Verkürzung auch am STANDORT des Fahrzeuges ( Firmensitz ) genommen werden, oder gilt dies nur für den Fernverkehr ??

Erklärung zur Frage:

  • im Fernverkehr ist es natürlich sinnvoll, wenn man schnell in Richtung Wohnort will. Rastplatz anfahren, 1 h Freizeit, 7 h schlafen, 1 h am Morgen, weiter.

  • im extremfall kann es aber im Baustellenverkehr anders aussehen, und dann eben nicht vorteilhaft für den Fahrer.

Beispiel:

  • Arbeitsbeginn 06:00 in der Firma
  • Feierabend in der Firma um 21:00
  • zwischenzeitlich max. 10 h gearbeitet/gefahren, 5 h mit Pausen oder Bereitschaftszeit überbrückt
  • somit keine Verstöße gegen Lenkzeiten oder Arbeitszeitgesetz

  • der Beginn der Schicht am Folgetag ist um 6:05 geplant, also 9:05 h Ruhezeit, wäre rechtlich auch noch i.O.

  • nun wohnt der Kraftfahrer aber eine Autostunde von seiner Arbeitsstelle entfernt. Das bedeutet, dass er theoretisch nur 7:05 h zu Hause sein kann.
  • wenn ich nun absolut notwendige Zeiten für Duschen, Essen am Abend sowie Morgentoilette, Früstück, Arbeitsvorbereitung am nächsten Morgen davon abziehe, dann bleiben wirklich nur noch 4-5 h für den Nachtschlaf ! Für häusliche Arbeiten oder die Familie springt kene Minute mehr heraus.

Es ist zwar wirklich ein extremes Beispiel, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass dies rechtlich ( Arbeitsschutzbehördlich usw. ) 3 Mal in der Woche abgesegnet ist. Das wäre körperlich und auch sonst absolut unzumutbar.

Deswegen bin ich für jede fundierte Antwort dankbar. Weblinks und Quellen dazu wären super !

Nochmal kurz zur Erinnerung:

WER entscheidet über die Verkürzung der Tagesruhezeit ? Ich oder der Chef ? WO darf die Verkürzung sein ? Standort ( Firma ) oder nur auswärts ?

Danke im Voraus !!

Beruf, Arbeitsrecht, LKW
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