Der Bachelor of Arts Abschluss ist ein berufsqualifizierender Abschluss. Nach den Kriterien der Bayerischen Architektenkammer kann man sich damit aber erst nach sechs Jahren Berufserfahrung in allen Leistungsbereichen und einer anschließenden Prüfung eintragen lassen und sich sodann Architekt nennen. Bis dahin aber "Ingenieur der Fachrichtung Architektur" und/oder "Bachelor of Arts - Architektur". Entgegen den Behauptungen von vielen "Unwissenden" ist der Bachelor Abschluss nicht gleichwertig mit einem ehemaligen Vordiplom, da letzteres nicht berufsqualifizierend ist. Das heisst mit einem Vordiplom konnte man nicht als Ingenieur tätig werden. Der Unterschied zwischen einem Bachelor- und einem ehemaligen Diplom Abschluss der Fachrichtung Architektur (an einer FH) sind lediglich weniger Praxiswochen im Bachelor. Die Anzahl der Theoretischen Semester waren und sind immer noch sechs (6). Ausserdem darf sich ein Bachelor of Arts der Fachrichtung Architektur nach Art. 1 Abs, 1 Buchst. 1a des Gesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung "Ingenieur oder Ingenieurin" (Ingenieurgesetz - IngG., BayRS 702-2-W) Ingenieur bwz. Ingenieurin nennen.

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