Entschuldige wenn ich schmunzle... aber schau mal, für die Türkei habe ich das gefunden, das mal ein Mann in einem anderen Forum heraus gefunden hat. DANACH könnte man, will man jemandem böse, unter Umständen tatsächlich sagen : Vorsicht. Aber ob man Muscheln als Fossilien bezeichnen wird, lass ich mal dahin gestellt. Solange Du keine Säcke artengeschützter Kalkschalen abbaust, wünsche ich Dir "viel Spaß" :-). Und hier der gefundene Auszug:
Ebenfalls hart geahndet (Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren) wird der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von "Kultur- und Naturgütern", da diese als staatliches Eigentum gelten. Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen (z.Zt. ca. 9.000,- Euro) gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt. In Einzelfällen wurden Haftstrafen verhängt. Es wird daher nachdrücklich davor gewarnt, von Händlern z.B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff “Antiquitäten” weit aus. Jeder bearbeitete Stein kann darunter fallen. Da es für Reisende praktisch unmöglich ist, selbst zu erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist, sollten Reisende, die über keine entsprechende Genehmigung der zuständigen türkischen Behörden verfügen, generell Steine, Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände nicht in ihrem Reisegepäck auszuführen versuchen. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an einigen Zollstellen eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen.
Auch wenn es lächerlich klingt, so dürfen bei strenger Auslegung des Gesetzes Muscheln als Naturgut nicht ausgeführt werden!