Vom Fragesteller wurde nach den Waben "45" oder "35" gefragt . Das ist sachlich falsch. Wie hier zwischenzeitlich richtig bemerkt wurde, handelt es sich bei "45" (Essener-Süden) und "35" (Essener Norden) um die jeweiligen Tarifgebiete. Waben haben immer dreistellige Nummern. Übrigens gibt es nicht nur aneinander angrenzende- sondern auch überlappende Waben, die auch zu zwei Tarifgebieten gehören können. So ist es theoretisch möglich, mit einem Kurzstreckenfahrschein unter Beachtung des Kurzstreckentarifs (je nach Tarifgebieten 3 oder auch 4 Haltestellen) innerhalb einer (überlappenden) Wabe zwei Städte zu befahren.
Früher gab es auch von jedem Tarifgebiet einmal Wabenpläne, die jedem Fahrplanbuch des betreffenden Tarifgebietes beilagen. Die suche ich online schon ewig, bisher aber vergeblich. Ebenfalls ist es online nicht möglich herauszufinden, von welcher Haltestelle man wie weit mit einem Kurzstreckenticket fahren darf. Dazu erhielt ich auch auf eine telefonische Anfrage bei der EVAG nur die lapidare Antwort: "Gucken Sie doch an der Haltestelle auf den Aushangfahrplan!" Sachlich richtig, Kundendienst sechs! Wer also ein Online- oder Handyticket kaufen will, muss vorher zur Haltestelle tippeln. Wer im Online-Tarifsystem die korrekten Haltestellen einer Kurzstrecke eingibt, erhält als Fahrpreisauskunft: Preisstufe A. AH! Sachlich falsch, Kundendienst (zweimal) sechs!