'Innerhalb von zwei Jahren kann sich einiges ändern. Manche Menschen heiraten oder lassen sich scheiden. Dadurch kann sich der Namen ändern. Das ESTA Formular kann ohne größere Probleme jederzeit aktualisiert werden. Die Auftragsnummer, die im Rahmen der Beantragung erteilt wurde, sollte aus diesem Grund stets so aufbewahrt werden, dass der Reisende darauf zugreifen kann, wenn es nötig ist. Es müssen nur die Pflichtangaben aktualisiert werden, dazu gehört neben einer Namensänderung auch der Wechsel des Hauptwohnsitzes. Sollten sich Flugdaten ändern, so ist es nicht zwingend notwendig, diese Angaben im ESTA Formular zu ändern. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass eine geänderte Passnummer nicht erneuert werden kann. Wenn der Pass sich ändert, muss auch ein neues ESTA Formular beantragt werden.' Quelle: http://www.estaformular.org

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