Ich bin bereits mit 20 von zu Hause ausgezogen.
Hintergrund waren ebenfalls grosse Probleme zwischen meinen Erzeugern und mir, bin im Heim groß geworden und musste auf Grund richterlichen Beschluss mit 14 zurück - natürlich ging der Horror von vorne los.
Mit 18 musste ich vom JobCenter aus ein psychologischen Leistungstest (Voraussetzung ausserbetriebliche Ausbildung) machen, davor gab es ein Gespräch mit einem Psychologen.
In diesem Testverfahren war auch ein psychologischer Befund somit, der an das JobCenter weiter geschickt wurde. Ich habe eine Abschrift auf Nachfrage vom JobCenter erhalten (im Ermessen des Sachbearbeiters).
Leider wurde vom JobCenter dieses damals nicht genau gelesen, doch hatte ich mit 20 definitiv Grund genug auszuziehen und konnte den Befund der Sachbearbeiterin vorlegen. Dieses stimmte dann dem Auszug zu, da es halt erhebliche Probleme gab.
Jedoch kann man deinen "Schwiegersohn" nicht zumuten, in solch einer schwierigen Lage zu bleiben. Er soll auf einen Hausbesuch der U25-Sachbearbeitung bestehen oder halt ein psychologisches Gutachten diesbezüglich beim JobCenter anfragen. Beides dauert rund 4 Wochen in meiner Region (Ruhrgebiet), bis dss Verfahren durch ist + Bearbeitungszeit von bis zu 6 Wochen (Mies, ist aber gesetzlich erlaubt für die Idioten beim JobCenter).
Wenn all dies nicht hilft, muss jedoch definitiv das Jugendamt dafür was unternehmen. Das Jugendamt kann sich nicht aus der Rolle wenden, nur weil er Ü18 ist. Das Jugendamt hat meines Wissens bis 25 zur Rat und Hilfe zu stehen, daher verweist das JobCenter zuerst auf das Jugendamt. Er muss da konsequent standhaft bleiben und auf sein Recht bestehen. Zur Not sucht einen Anwalt für Familen - und Sozialrecht. Beim Amtsgericht bekommt er einen Beratungshilfeschein, dort muss er den Hartz IV Bescheid odef Arbeitslosenbescheinigung vorlegen.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen und halt mich auf den laufendem