Hallo,
ich habe eine Geldforderung von einem Anwalt bezüglich offener Gebühren bei einem Telekommunikationsunternehmen erhalten. Die Forderung war zu hoch für mich, also habe ich einen Ratenzahlungsvorschlag an den jeweiligen Anwalt gesendet. Der Ratenzahlung wurde zugestimmt, jedoch mit der Notiz, ich zitiere: "Für diese Vereinbarung berechnen wir eine einmalige Gebühr in Höhe von EUR 81,00." Nun die Frage, die darauf selbstverständlich folgt: Wie ist solch ein Verhalten in den Gesetzesbüchern definiert? Darf der Anwalt tatsächlich einfach so solche Gebühren für im Prinzip garnichts (ok, außer die 70 Cent für die Briefmarke natürlich) berechnen?
MfG