Allgemeine Voraussetzungen für die Polizei in Baden-Württemberg sind:

-keine Vorstrafen und nicht amtsbekannt

-deutsche Staatangehörigkeit (Ausnahmen für Nichtdeutsche möglich)

-Gewähr für freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten, wie sie im Grundgesetz verankert ist

-Auftreten und Erscheinungsbild entspricht Berufsbild eines Polizeibeamten

-Mindestgröße: 160 cm

-gute körperliche Fitness und guten Gesundheitszustand

zusätzliche Voraussetzungen im mittleren Dienst (2.Qualifikationsebene):

-mittlerer Bildungsabschluss (Realschule oder als Hauptschüler gleichwertiger anerkannter Abschluss) oder höherer Abschluss

-Bei mittlerem Bildungsabschluss ist ein Berwerbungsdurchschnitt von mind. 3,2 notwendig. (mit abgeschlossener Berufsausbildung sind Ausnahmen möglich)

-Mit höherem Schulabschluss ist die Bewerbung mit dem Versetzungszeugnis in die Abschlussklasse bzw. dem Abschlusszeugnis möglich.

-Am Tag der gewünschten Einstellung ist ein Alter zwischen 16,5 - 30 Jahren erforderlich (mit abgeschlossener Berufsausbildung/Studium sind Ausnahmen möglich)

-Führerschein

LG

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