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Antwort
Die automatischen Verkehrskontrollen mittels Video sind mobil und stehen jedes Mal wo anders, es ist also schwer hier Aussagen über die Intervalle der Kameras zu treffen.
Fakt ist, sie erkennen nicht vorhandene, ungültige, abgelaufene oder falsch geklebte Vignetten, drum sollte man darauf achten die Vignette richtig und sauber auf die Windschutzscheibe kleben (vorgeschlagen: Fahrerseite links oben oder unter dem Rückspiegel, ABER NICHT IN DEN TÖNUNGSSTREIFEN!) - das bloße Mitführen einer Vignette auf dem Amaturenbrett oder im Handschuhfach etc. ist unzulässig und strafbar.