Dein Ausbildungsbetrieb kann dir sagen wann du Urlaub hattest und wann du krank warst. Ansonsten kannst du nur so allgemeine Sachen rein schreiben wie "Posteingang/Postausgang", "Ablage des Schriftverkehrs", "Faxversendung" u.s.w. . Wenn du das Heft dann zur mündlichen Prüfung vorlegen musst, werden die Prüfer das nur grob durchblättern. Die Überprüfen im Prinzip nur die Vollständigkeit und das du überhaupt eins geschrieben hast!
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Vielen Dank für eure Antworten!
Ich habe bis jetzt immer gehofft es mit ihr allein hin zu bekommen. Ich werde es mal vorsichtig versuchen Sie in die Richtung Psychologen zu schieben. Ich hoffe sie will es.
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