Ich habe nur gute Erfahrung. Problem selbst bei der teuren Allianz ist, dass man im Schadenfall eh nur mit einer Hotline telefoniert. Da kann ich auch gleich bei einer Direktversicherung abschließen. Gerade wenn man nur eine Haftpflicht braucht, die man eh nur bezahlt und selbst nie mit ihr Kontakt hat, weil ja der Unfallgegner sich nur mit ihr herumplagen darf, würde ich mir die billigste Versicherung nehmen die es gibt. Wenn man Kasko-Komponenten braucht oder will, dann muss man sich ein klein wenig auskennen. Der Versicherungsvergleich auf http://www.kfz-versicherungen.cc/ gibt da im Ergebnisteil nochmal ganz gute Hinweise, was dabei ist und was nicht. Kannst ja mal nachgucken.
Du kannst so viele Autos anmelden/versichern, wie Du willst. Die "Prozente" Deiner anderen Autos interessiert nur leider niemanden! Das sind alles eigenständige Verträge....
2% Guthabenverzinsung ist aktuell doch was richtig feines! Wie Du auf http://www.onlinekredite.cc/tagesgeldkonto.html siehst, bekommst Du bei Tagesgeld derzeit nicht wirklich mehr. Was Du machen könntest: Dein aktuelles Jugendgirokonto mit 2% Verzinsung auf dein "Ersparnisse reintun"-Konto umstellen und Dir ein einfaches/kostenloses Jugendkonto bei einer anderen Bank holen.
Räusper. Deine Schwester darf kein Hotel mit der Kreditartennummer Deines (wahrscheinlich auch ihres) Vaters buchen. Es darf nur der buchen (eine Kartenzahlung auslösen), dem auch die Karte gehört.
Nein, die Versicherung geht auf den Käufer über. Nach dem Verkauf kann man die Autoversicherung nicht mehr kündigen.
Weit verbreitet ist diese Methode, sie ist auch völlig ok solange sich der Käufer an seine Pflichten hält. Trotzdem: Wenn Du das Auto angemeldet/versichert verkaufst, kannst Du die Versicherung definitiv nicht kündigen! Die läuft so lange auf Deinen Namen weiter, bis der Käufer einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat! Innerhalb von 4 Wochen muss er sich darum kümmern. Macht er das nicht - dann kommt er zwar seinen Pflichten nicht nach, kann aber solange mit einem versicherten Auto herumfahren. Beim Privatverkauf ist also doch noch etwas zu beachten, so auch auf http://www.kfz-versicherungen.cc/kfz-versicherung-bei-kfz-verkauf.html erläutert. Die beste Wahl ist, das Fahrzeug zuvor außer Betrieb zu setzen.
Die Berliner Sparkasse könnte da in Frage kommen, die bieten auch eine Visa Prepaid Kreditkarte an, natürlich ohne Kreditrahmen (weil Du ja unter 18 Jahren bist). Die Berliner Visa Karte findest Du auch in dem Vergleich unter http://www.prepaid-kreditkarte.com/prepaid-kreditkarten-vergleich.html. Wozu Du die vielen Filialen brauchst, hast Du ja leider nicht gesagt. Ich würde das Angebot von wüstenrotdirect jedenfalls für noch attraktiver halten, weil es kostenlose Bargeldabhebungen in Deutschland und im Ausland ermöglicht und nach dem 18.Geburtstag auch ohne Studentenstatus kostenlos bleibt. Hat man natürlich keine Filialen - die Beratung wird online und per Telefon abgewickelt. Und die Einverständnis beider Eltern brauchst Du sowieso schon allein für die Kontoeröffnung - egal ob Sparkasse oder irgendeine andere Bank.
Auf http://www.kfz-versicherungen.cc/info/kfz-versicherungsklassen.html wird Dir das alles erst einmal erklärt...
Du bist über 18 Jahre und hast ein Einkommen = ein Dispositionskredit (sei es drumm in welcher Höhe) sollte im Normalfall möglich sein. Einfach zur Bank gehen und um die Dispokreditlinie bitten. Die durchschnittlichen Kosten für den Dispo bei Direktbanken kannst Du auf http://www.kostenlose-girokonten.com/girokonto-mit-dispositionskredit.html nachprüfen.
Ja, ein Sonderkündigungsrecht gibt es zum 31.12.2009/01.01.2010. Die Frist ist 4 Wochen ab Mitteilungseingang bei Dir. Also kannst Du Dich nach einer günstigeren Kfz-Versicherung umschauen und bei Gefallen dann die alte kündigen. Mit dem Kündigungsformular auf http://www.kfz-versicherungen.cc/kfz-versicherung-kuendigungsformular.html geht das so gar ganz einfach und sicher.
Bei nicht berechtigten Fahrern besteht trotzdem Versicherungsschutz. Jedoch verlangt die Versicherung den Beitrag der angefallen wäre, wenn von vornherein der "unberechtigte" Fahrer als berechtigter Fahrer eingeschlossen wäre. Zusätzlich noch ein Jahresbeitrag als Vertragsstrafe. So steht es auf http://www.kfz-versicherungen.cc/nicht-berechtigter-fahrer-versicherungsschutz.html und auch in den Versicherungsbedingungen der HUK, Abschnitt K.3.
Am billigsten wäre, das alte abzumelden und das neue gar nicht erst anzumelden ;-)) Spaß bei Seite: Sicherlich willst Du ja nur das neue Kfz nutzen, also wird das alte abgemeldet und das neue angemeldet. Wenn Du das alte Auto weiternutzen willst, dann darfst Du es natürlich nicht abmelden.
Bestätigen muss die Versicherung nur, wenn Du es ausdrücklich verlangst. Ebenso wichtig ist, dass Du Dir die Schadenfreiheitsklasse noch einmal schwarz auf weiß bestätigen lässt. Ich würde nur schriftlich per Brief/Einschreiben kündigen. Wenn Du die Vorlage auf http://www.kfz-versicherungen.cc/kfz-versicherung-kuendigungsformular.html nutzt, dann brauchst du den Ausdruck nur noch unterschreiben und abzuschicken. Passt genial in einen Briefumschlag mit Sichtfenster.
Kündigen darfst Du, nur bspw. würde die Direct-Line auf volle 12 Monate Vertragslaufzeit pochen. Das heißt da kannst Du Dich auf die Hinterbeine stellen - die Kündigung würde im Papierkorb landen.
Ein Irrtum: Zweitwagenversicherung heißt nicht, dass man "erstes und zweites Auto" bei der gleichen Versicherung versichert. Wenn die Versicherung für den Zweiten zu teuer erscheint, dann würd ich einfach mal mit einem Kfz-Vergleichsrechner wie auf http://www.kfz-versicherungen.cc/auto-kfz-versicherungsvergleich.html nachrechnen lassen und vergleichen. Wo der Erstwagen versichert ist, ist völlig egal. Erst- und Zweitwagen haben eigenständige Verträge. Deahalb kann man die auch bei versch. Gesellschaften versichern.
Nun ist es Zeit für die richtige Antwort: Bis zu einem Unterbrechungszeitraum von 7 Jahren wird die "alte" Schadenfreiheitsklasse der Vollkasko angerechnet. Wenn die Unterbrechung mehr als 7 Jahre beträgt, wird die Vollkasko der Haftpflicht angeglichen, egal ob man dadurch einen Vor- oder Nachteil im Vergleich zur "alten" Vollkasko-SF-Klasse hat.
Genau, ganz einfach zur Bank gehen und den Wunsch äußern, ein Bankkonto zu eröffnen. Die Konditionen solltest Du natürlich vorher vergleichen und wissen, was Dir wichtig ist und was nicht. Direktbanken machen meist bessere Angebote (kostengünstiger). Dort kann man natürlich nicht zu einer Bank gehen, sondern macht den Kontoantrag online. Per PostIdent muss dann nur noch der ausgedruckte Antrag eingeschickt werden. Genauer beschrieben ist die Kontoeröffnung für Online-Girokonten auch auf http://www.kostenlose-girokonten.com/ratgeber/girokonto-eroeffnen.html.
Wenn der Versicherer den Unfallschaden reguliert, dann ist prinzipiell eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse vorgesehen. Auswege sind, so wie auf http://www.kfz-versicherungen.cc/rueckstufung-der-kfz-schadenfreiheitsklasse-entgehen.html beschrieben, den Schaden selbst zu bezahlen (das geht auch noch 4 Wochen nach der Regulierung. Die Versicherung gibt Dir dazu die Möglichkeit.) oder zuvor einen Rabattschutz zu vereinbaren, den immer mehr Versicherer anbieten.
Entgegen der bisherigen viermal Nein ein eindeutiges JA! Jedoch ist es nicht bei jedem Tarif und auch nicht bei jedem Versicherer so! Das heißt, bei Versicherung A geht`s und bei B gehts nicht. Deshalb vorher nachfragen, ob man eine Beitragsrückerstattung bekommt, wenn man weniger gefahren ist! Man kann aber auch das Auto für eine Laufleistung von 20.000 Kilometern versichern und bei Erreichen der 20.000km vor Ablauf des Versicherungsjahres dies der Versicherung melden. Dann ist man seinen Informationspflichten nachgekommen und zahlt einfach was nach. Mit dem Kfz-Versicherungsvergleich auf http://www.kfz-versicherungen.cc/auto-kfz-versicherungsvergleich.html kannst Du auch ausprobieren, welchen Beitragsunterschied die 20.000km im Gegensatz zu den 40.000km ausmachen.
Wenn die Diba den Einkommensnachweis haben will, dann will sie ihn haben. Bekannte von mir haben aber Glück bei der DKB gehabt, die nehmen Studenten auch ohne Einkommen und egal welchen Alters. Da gibt es auch keine Haken. Kannst es ja trotzdem mal bei der Diba probieren, negative Auswirkungen sollte es eigtl. keine geben. Das DKB Konto findest Du auf http://www.kostenlose-girokonten.com/girokonto-studenten.html im Vergleich mit anderen Studentengirokonten.