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Man kann tatsächlich an einer Wasservergiftung sterben, jedoch nicht bei derartig kleinen Mengen.
Man kann tatsächlich an einer Wasservergiftung sterben, jedoch nicht bei derartig kleinen Mengen.
Es ist voll und ganz deine Entscheidung, ob dir das wert ist. Liebe kennt keine Distanz, aber wenn es dir auf die Dauer zu stressig ist, solltest du ihm das sagen.
Einfach mal nen Arzt aufsuchen, der wird dir sicherlich helfen können.
Eine Nacht drüber schlafen und danach noch mal drüber reden und dann hat sich das normalerweise.
„Ich würde dich echt gerne wieder sehen.“, „Langweilig ohne dich“, „lange nichts mehr gemacht“, „Ich denke oft an dich“, …
Partys sind Orte an den man sehr gut neue Leute kennenlernt. Gerade als Single ist es ein guter Ort um Mädchen kennenzulernen etc. Auch wenn du dich für Musik / Tanzen interessierst könnten Partys ein guter Ort sein sich zu entfalten. Legst du jedoch mehr wert aufs alleine sein oder Laute Musik und viele alkoholisierte Menschen auf einem Ort sind nicht so dein Ding, dann verpasst du auch nichts. Ich empfehle dir, einfach mal auf eine Party zu gehen und zu gucken wie’s dir gefällt, vielleicht entdeckst du ein neues Hobby, vielleicht auch etwas, was du nie wieder machen willst.
Da es bei Beleidigungen, wie das Wort schon impliziert, darum geht, jemanden zu beleidigen / zu verletzten, halte ich es für ausgeschlossen, etwas derartiges charmant zu formulieren, da du damit den eigentlichen Sinn komplett verfehlst.
Du würdest dich nach §143 des Markengesetztes strafbar machen und würdest somit eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren riskieren.
Grundsätzlich brauchst du nur einen Muttizettel wenn du länger als null bleiben willst. Es gibt jedoch auch eine große Anzahl an Clubs in die du generell erst ab 18 reinkommst oder zumindest eine 18 Jährige Begleitung brauchst. Zusätzlich kann der Muttizettel natürlich auch schon vorher von dir verlangt werden.
Solange man draus lernt und nicht erstrebt sowas nochmal zu haben finde ich das nicht sonderlich schlimm, da jeder mal ausrutschen kann und es zur aktuellen Zeit auch nicht besonders ungewöhnlich ist, dass Leute mit 14 schon gelegentlich Alkohol konsumieren.
Da der Bunker entweder der Gemeinde oder einer Privatperson gehört, würde dies gemäß §123 StGB Hausfriedensbruch darstellen.