Mich interessiert, ob man als Radfahrer an einer Kreuzung auch auf die Querstraße mit Schutzsreifen einbiegen darf, wenn dort Querverkehr mit Autos herrscht.
Also sagen wir ich als Radfahrer fahre auf eine T-Kreuzung zu und möchte rechts abbiegen, habe aber aufgrund Hauptstraße vor Nebenstraße keine Vorfahrt. Normalerweise müsste ich dann ja alle Autos, die von links kommen vorbeilassen, bevor ich nach rechts abbiege. Aber was ist, wenn die Querstraße einen Schutzstreifen für Radfahrer hat? Darf ich dann sofort rechts abbiegen oder muss ich trotzdem warten bis alle Autos vorbei sind?
Wäre toll, wenn jemand dazu eine zuverlässige Quelle oder ein Gerichtsurteil wüsste! Merci!