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So, im Endeffekt hat mein Nachbar sich nach Ankündigung von gerichtlichen Schritten und längerer Funkstille dann doch wieder gemeldet und wollte eine gütliche Einigung, zumal ihm sein Anwalt wohl gesteckt hatte, dass er damit wahrscheinlich nicht durchkommt. Die Sache ist wohl noch nicht ausgestanden, aber die Frage nach dem Thema "Baumkürzung bei gestörtem Sat-Empfang" dürfte somit beantwortet sein. Danke für Eure Mithilfe